Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage
Mindestinhalte Variante B:
Variante B «Bauzonen und symbolische Darstellung der wesentlichen Siedlungsentwick-
lung»
Karte:
Bei dieser Darstellungsform ist die gleichzeitige Darstellung von Siedlungsbegrenzungslinie und/oder Siedlungstrenngürtel oder Ähnlichem in der Richtplankarte unerlässlich. Zudem sind im Text klare Vorgaben zur Ausgestaltung der Siedlungs-
entwicklung notwendig. Für diejenigen Gebiete, in denen keine wesentlichen Siedlungsentwicklungen vorgesehen sind, ist eine pauschale Aussage zu den Ent-
wicklungsmöglichkeiten und -grenzen zu machen.
Text:
Aussagen zum zukünftig benötigten Siedlungsgebiet im Kanton insgesamt (quantitative Angabe nicht zwingend nötig); Bezug zu den Entwicklungsvorstellungen
Grundsätze und Begründung der räumlichen Verteilung; Bezug zur kantonalen Raumentwicklungsstrategie
Klare Vorgaben zur Ausgestaltung der Siedlungsentwicklung in den symbolhaft bezeichneten Gebieten (was ist möglich? unter welchen Voraussetzungen? Kriterien wie ÖV-Erschliessung, Schonung / Erhalt FFF, usw.)
Pauschale Vorgabe zu den Entwicklungsmöglichkeiten und -grenzen in denjenigen Gebieten, die nicht symbolhaft bezeichnet sind
Vorgaben / Kriterien zur späteren Anpassung des Siedlungsgebiets
Mindestinhalte Variante C:
Variante C «Quantitative Umschreibung des Siedlungsgebiets»
Bei dieser Variante werden die aktuellen Bauzonen und das kantonale Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre quantitativ festgelegt. Im Richtplantext wird mit einer quantitativen Umschreibung das zukünftige Siedlungsgebiet für den ganzen Kanton festgelegt. In einem zweiten Schritt wird dieser Wert auf die Raumtypen, Regionen, usw. aufgeteilt. Bei der Variante C ist diese überkommunale Abstimmung und Steuerung durch den kantonalen Richtplan besonders wichtig. Eine minimale kartografische Darstellung sollte mit den im Rahmen der kantonalen Raumentwicklungsstrategie geforderten Inhalten (Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung, Raumtypen, s. Kapitel
1) gewährleistet sein.