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Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten

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Anforderungen Aufzeigen der kantonalen Strategie einer Siedlungsentwicklung nach innen unter

Berücksichtigung der Siedlungsqualität und der historischen Ortsentwicklung. Im kantonalen Richtplan sind folgende Aufträge zu erteilen, falls sie nicht bereits erledigt sind:

 Der Kanton hat für die Erfassung der inneren und äusseren Reserven besorgt zu sein. Er hat zudem auf die konsequente Mobilisierung, insbesondere der inneren Reserven, zu achten.

 Der Kanton überprüft, ob die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Baubewilligungsverfahren die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglichen oder hindern und passt sie nötigenfalls an.

Die Festlegungen zur Siedlungsentwicklung nach innen und zur Siedlungserneuerung erfolgen grundsätzlich in Form von Planungsgrundsätzen und Planungsanweisungen. Der Kanton bezeichnet konkret Entwicklungsgebiete im kantonalen Interesse oder mit einem überkommunalen Abstimmungsbedarf. Er hat zudem sicherzustellen, dass die durch die Verdichtung zu schaffende Mehrkapazität unter Berücksichtigung der Nutzungsart auf das vorhandene Verkehrssystem abgestimmt ist bzw. umgekehrt an den dafür ungeeigneten Standorten darauf verzichtet wird. Er zeigt auf, wie im Rahmen der Siedlungsqualität den räumlichen Anforderungen im Bereich Natur in der Siedlung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung Rechnung getragen wird.

Mindestinhalte 1. Planungsgrundsätze und -anweisungen zur Siedlungsverdichtung und Sied-

lungserneuerung

2. Anforderungen an die Gemeinden zur Erarbeitung ihrer Entwicklungsziele zu Siedlungsqualität, namentlich zur Wohnqualität (unter anderem auch Schaffen von Grünflächen und Freiräumen für die Erholung und das Naturerlebnis der Bevölkerung), zur Funktionsmischung und zur Verkehrseindämmung

3. Planungsgrundsätze und -anweisungen zu Umnutzungs-, Erneuerungs- und Aufwertungsgebieten (Zentrumsgebiete, Industrie-, Bahnhof- und Militärareale,

Wohngebiete, usw.), die auch den Kapazitäten der Verkehrsnetze Rechnung tragen

4. Planungsgrundsätze und Anweisungen zur Berücksichtigung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) (s. ARE, ASTRA, BAFU, BAK: Empfehlung zur Berücksichtigung der Bundesinventare nach Artikel 5 NHG in der Richt- und Nutzungsplanung. Bern, 15. November 2012)

5. Ziele und Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse, insbesondere zur Förderung von preisgünstigem, familienfreundlichem und altersgerechtem Wohnungsbau in Kantonen mit ausgewiesenem Handlungsbedarf.

Themenspezifische - Kantonale Grundlagen zu Nutzungsreserven, Verdichtungspotenzialen usw. (z. B. Grundlagen des die Methode «Raum +» oder andere Methoden)

Kantons

- Stand und Entwicklung der Bevölkerungsstruktur (Demografie, Einwohnerdichte)

- Bevölkerungsprognosen und Aussagen zur Arbeitsplatzentwicklung