Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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Indikative Liste der Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt
Bereich Vorhaben Art der Festlegung
Siedlung Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten und Kriterien und räumliche Festlegung
Wohnen sowie Schwerpunkte von öffentli-
chen Einrichtungen
Strategische Arbeitsplatzgebiete Kriterien und räumliche Festlegung
Verkehrsintensive Einrichtungen (Einkaufs- Griffige Kriterien und/oder räumliche Festlegung von Gebieten resp. zentren und Fachmärkte, Messestandorte Standorten
usw. ) (BAFU, ARE: Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) im kantonalen Richtplan – Empfehlungen zur Standortplanung. Bern, 2006)
Grosse Verteilzentren und Güterum- Griffige Kriterien und/oder räumliche Festlegung von Gebieten resp. schlagsplätze Standorten
Verkehr Nationalstrassen- und Kantonsstrassen- Hinweisende Darstellung gemäss Sachplan des Bundes (und allfällig
vorhaben notwendige Raumsicherung) resp. räumliche Standortfestlegung bei Vorhaben in kantonaler Kompetenz
Bahn- und Tramlinien, Haltestellen für S- Hinweisende Darstellung gemäss Sachplan des Bundes (und allfällig Bahn notwendige Raumsicherung) resp. räumliche Standortfestlegung bei Vorhaben in kantonaler Kompetenz
Industriehäfen Räumliche Festlegung
Landschaft, Pärke Räumliche Festlegung
Tourismus, (Verordnung vom 7. November 2007über die Pärke von nationaler Erholung Bedeutung (PäV; SR 451.36, [Art. 27 Räumliche Sicherung und und Freizeit Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten])
Golfplätze Kriterien
Resorts Kriterien
Grosse Bootshäfen Kriterien
Fussballstadien, grosse Sportzentren und s. verkehrsintensive Einrichtungen
andere grosse Freizeiteinrichtungen
Intensiverholungsgebiete (neue Skigebiete, Kriterien und räumliche Festlegung
Verbindung von Skigebieten, Erweiterung (BAFU, BAV: Vollzugshilfe Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvon Skigebieten) vorhaben. In Vorbereitung)
Energie, Brennstofflager, Raffinerien, usw. Kriterien und/oder räumliche Festlegung von Gebieten oder Standor-
Ver- und ten
Entsorgung Grosse Energieproduktionsanlagen (Ther- Räumliche Festlegung
mische Anlagen, grosse Wasserkraftwerke,
usw.)
Gebiete für die Nutzung von erneuerbaren Räumliche Festlegung von geeigneten Gebieten
Energien (Windparks, Gebiete für die Nut- (BFE, BAFU, ARE: Empfehlungen zur Planung von Windenergiezung der Wasserkraft) anlagen. Die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien zur Standortwahl. Bern, 2010)
(BFE, BAFU, ARE: Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke. Bern, 2011)
Hochspannungs- und Rohrleitungen Hinweisende Darstellung gemäss Sachplan des Bundes (und allfällige kantonal gewünschte Raumsicherung) resp. räumliche Standortfestlegung bei Vorhaben in kantonaler Kompetenz
Abfallverbrennungsanlagen Räumliche Festlegung
(Technische Verordnung vom 10 Dezember 1990 über Abfälle (TVA; SR 814.600 [Art. 17 Standorte von Abfallanlagen])
Inertstoffdeponien, Reaktor- und Reststoff- Räumliche Festlegung aufgrund Bedarfsabklärung und Standortdeponien evaluation in einem kantonalen oder regionalen Deponiekonzept (Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA; SR 814.60, [Art. 17 Standorte von Abfallanlagen])
Materialabbaugebiete Räumliche Festlegung aufgrund Bedarfsabklärung und Standortevaluation in einem kantonalen oder regionalen Abbaukonzept