Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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Themenspezifische - Berechnung der kantonalen Bauzonengrösse gemäss den technischen Richtli-Grundlagen des nien Bauzonen mit kantonalen Zahlen
Kantons
- Kantonale Raumentwicklungsstrategie mit Zielen, Raumtypen und der zukünftigen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung verteilt auf die kantonalen Raumtypen (s. Kapitel 1)
- Festlegungen des Richtplans zum Siedlungsgebiet
- Aktuelle Geodaten der Bauzonen gemäss minimalem Geodatenmodell, Bereich Nutzungsplanung, vom 12. 12. 2011 (oder in einem kantonalen Modell, falls das minimale Geodatenmodell noch nicht umgesetzt ist)
Beurteilungskriterien 0 Wird die Rahmenvereinbarung zur Bauzonensituation des Kantons und zu den Bund treffenden Massnahmen eingehalten? Entsprechen die Berechnungen der Bau-
zonenkapazität, der Auslastung sowie die zugrunde liegenden Parameter den technischen Richtlinien Bauzonen (TRB)?
0 Werden die Festlegungen zum Siedlungsgebiet als Rahmenbedingung berücksichtigt und daraus die Folgerungen für die innerkantonale Verteilung der Bauzonen abgeleitet?
0 Wird verbindlich festgelegt, in welchen Teilräumen (Raumtypen, Regionen,
Gemeinden oder andere) unter welchen Voraussetzungen in welchem Umfang eingezont werden darf? Ist sichergestellt, dass das Schwergewicht der Entwicklung mit den Vorstellungen in der kantonalen Raumentwicklungsstrategie übereinstimmt?
0 Werden die Aufträge für allenfalls notwendige Rückzonungen genügend präzis und verbindlich erteilt? Wird alles Zumutbare gemacht, um möglichst rasch eine bundesrechtskonforme Bauzonengrösse zu erreichen?
0 Macht der kantonale Richtplan die notwendigen Vorgaben für die Schaffung neuer Arbeitszonen und neuer Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen?
0 Erteilt der Richtplan die nötigen Aufträge, die Situation zur Grösse und Lage der Bauzonen laufend zu überprüfen und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen anzuordnen? Schafft er die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für allfällig nötig werdende Rückzonungen? Sieht der Kanton eine Ersatzmassnahme vor?
0 Ist bei den Einzonungskriterien die Erschliessungsgüte durch MIV, ÖV und LV ausreichend?
0 Enthält der Richtplan die notwendigen Vorgaben zur überkommunalen Abstimmung der Bauzonendimensionierung und für ein Controlling?