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Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten

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Art. 8 Abs. 1 Bst. a

R-RPG 1 Kantonale Raumentwicklungsstrategie

Wortlaut R-RPG Art. 8 Mindestinhalt der Richtpläne

1

Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt:

a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll;

Begriff Definition «Kantonale Raumentwicklungsstrategie»:

Die Festlegungen des Richtplans zur zukünftigen räumlichen Entwicklung des Kantons im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a R-RPG und Artikel 5 Absatz 1 E-RPV werden im vorliegenden Leitfaden als kantonale Raumentwicklungsstrategie bezeichnet. Die Kantone sind frei, eine andere Bezeichnung zu wählen. Die kantonale Raumentwicklungsstrategie ist eine Gesamtschau und gehört zum behördenverbindlichen Richtplaninhalt. Sie ersetzt die bisher im Rahmen der Grundlagen geforderten «Grundzüge der räumlichen Entwicklung». Die Raumentwicklungsstrategie umfasst Ziele, Leitlinien, Strategien und deren räumliche Konkretisierung. Der Betrachtungsperimeter geht über die Kantonsgrenzen hinaus und die Inhalte der Raumentwicklungsstrategie sind überkantonal abgestimmt.

Anforderungen Die kantonale Raumentwicklungsstrategie ist Bestandteil des Richtplans und ist be-

hördenverbindlich. Sie

- umfasst eine Gesamtschau/-strategie zur erwünschten räumlichen Entwicklung des Kantons im Sinne einer nachhaltigen Raumstruktur und einer haushälterischen Bodennutzung;

- legt die kantonalen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzziele fest und trifft Aussagen über die räumliche Verteilung der erwarteten Entwicklung;

- bildet den Rahmen für die Abstimmung der raumrelevanten Tätigkeiten und Sektoralpolitiken und sorgt für die Kohärenz zwischen den einzelnen Sachbereichen des kantonalen Richtplans;

- stellt auf konzeptionell-strategischer Ebene die kantonsübergreifende Koordination sicher;

- besteht aus Text und einer kartografischen Darstellung («Zukunftsbild»).

Mindestinhalte 1. Zukünftige räumliche Herausforderungen

2. Positionierung des Kantons innerhalb der Schweiz, Beziehungen zu Nachbarkantonen und zum benachbarten Ausland (mit Bezug zum Raumkonzept Schweiz)

3. Entwicklungsziele, -strategien (z. B. Leitlinien) bezüglich Siedlung, Verkehr, Kulturland, Natur, Landschaft und Energie, wobei jeweils auch eine überkantonale Abstimmung stattfinden muss