Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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0 Sind für alle wichtigen Bereiche Entwicklungsziele formuliert? Kommt der Aspekt
Abstimmung Siedlung und Verkehr genügend zum Ausdruck? Sind Fragen der Kapazitätsgrenzen der Verkehrsnetze berücksichtigt?
0 Erfolgte eine anschauliche und nachvollziehbare räumliche Differenzierung (im
«Zukunftsbild ») bezüglich Zentren, Raumtypen, funktionale Räume, Verkehrsnetze?
0 Liegen die Bevölkerungsziele innerhalb des Szenarienfächers des BFS? Sind die
Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Arbeitsplätze nachvollziehbar und plausibel?
0 Wenn das Wachstum der Beschäftigten höher angenommen wird als das Wachs-
tum der Bevölkerung, ist der gemäss Ziffer 3.3 der technischen Richtlinien Bauzonen verlangte Nachweis zu erbringen: Kann der Kanton nachweisen, dass die Beschäftigten in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen in den vergangenen Jahren stets in entsprechend hohem Ausmass gewachsen sind?
0 Berücksichtigt der Kanton bei der Verteilung der Wachstumsanteile auf die Raum-
typen/Regionen/Gemeinden die folgenden Kriterien:
- Zentralität
- Erschliessungsgüte mit ÖV, MIV und LV
- Kapazitätsgrenzen, insbesondere bei Siedlungsschwerpunkten in der Nähe von nationalen Infrastrukturen
- Räume mit grossen vorhandenen Bauzonenreserven und inneren Reserven (Brachen, usw.).
0 Sind die prägenden Landschaftsräume mit ihren Funktionen für die Förderung und
Erhaltung der Biodiversität und für die Erholung dargestellt?
0 Sind die wichtigen Landwirtschaftsgebiete dargestellt, und wird dem Kulturland-
schutz genügend Rechnung getragen?
0 Gibt es Aussagen im Bereich Energie?
0 Gibt es Widersprüche zu den Sachplänen des Bundes?