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Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten

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0 Sind für alle wichtigen Bereiche Entwicklungsziele formuliert? Kommt der Aspekt

Abstimmung Siedlung und Verkehr genügend zum Ausdruck? Sind Fragen der Kapazitätsgrenzen der Verkehrsnetze berücksichtigt?

0 Erfolgte eine anschauliche und nachvollziehbare räumliche Differenzierung (im

«Zukunftsbild ») bezüglich Zentren, Raumtypen, funktionale Räume, Verkehrsnetze?

0 Liegen die Bevölkerungsziele innerhalb des Szenarienfächers des BFS? Sind die

Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Arbeitsplätze nachvollziehbar und plausibel?

0 Wenn das Wachstum der Beschäftigten höher angenommen wird als das Wachs-

tum der Bevölkerung, ist der gemäss Ziffer 3.3 der technischen Richtlinien Bauzonen verlangte Nachweis zu erbringen: Kann der Kanton nachweisen, dass die Beschäftigten in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen in den vergangenen Jahren stets in entsprechend hohem Ausmass gewachsen sind?

0 Berücksichtigt der Kanton bei der Verteilung der Wachstumsanteile auf die Raum-

typen/Regionen/Gemeinden die folgenden Kriterien:

- Zentralität

- Erschliessungsgüte mit ÖV, MIV und LV

- Kapazitätsgrenzen, insbesondere bei Siedlungsschwerpunkten in der Nähe von nationalen Infrastrukturen

- Räume mit grossen vorhandenen Bauzonenreserven und inneren Reserven (Brachen, usw.).

0 Sind die prägenden Landschaftsräume mit ihren Funktionen für die Förderung und

Erhaltung der Biodiversität und für die Erholung dargestellt?

0 Sind die wichtigen Landwirtschaftsgebiete dargestellt, und wird dem Kulturland-

schutz genügend Rechnung getragen?

0 Gibt es Aussagen im Bereich Energie?

0 Gibt es Widersprüche zu den Sachplänen des Bundes?