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Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten

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Das Siedlungsgebiet wird in der Richtplankarte dargestellt als abschliessend umgrenzter Perimeter (Variante A), als Kombination von bestehenden Bauzonen und einer symbolischen Darstellung der Siedlungsentwicklung (Variante B). Wird auf die Darstellung des Siedlungsgebiets in der Richtplankarte ganz verzichtet, so ist eine genaue quantitative Umschreibung des Siedlungsgebiets notwendig (Variante C). Es sind auch Kombinationen der verschiedenen Varianten denkbar. Als Variante zur abschliessenden Festlegung von Siedlungserweiterungen können auch Suchräume bestimmt werden.

Das Siedlungsgebiet wird in Textform festgelegt und bei den Varianten A und B zusätzlich in der Karte.

Mindestinhalte Variante A:

Variante A «Abschliessend umgrenzter Perimeter des Siedlungsgebiets»

Karte:

Das in der Richtplankarte festgesetzte Siedlungsgebiet kann zu einem späteren Zeitpunkt räumlich anders angeordnet werden. Ein Abtausch ist möglich, wenn eine insgesamt bessere Lösung möglich ist, insbesondere wenn bestimmte raumplanerische Kriterien erfüllt sind (wie Erschliessung, Schonung / Erhalt FFF, usw.). Die Gesamtfläche des Siedlungsgebiets darf beim Abtausch nicht vergrössert werden. Allfällige Rückzonungen sind nicht zwingend in der Karte darzustellen. Sie werden im Richtplantext festgehalten.

Text:

 Aussagen zum zukünftig benötigten Siedlungsgebiet im Kanton insgesamt (quan-

titative Angabe nicht zwingend nötig); Bezug zu den Entwicklungsvorstellungen

 Grundsätze und Begründung der räumlichen Verteilung; Bezug zur kantonalen

Raumentwicklungsstrategie

 Vorgaben zur Strukturierung des Siedlungserweiterungsgebiets

 Vorgaben / Kriterien zur späteren Anpassung des Siedlungsgebiets