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Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten

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Art. 8a Abs. 1 Bst .d

und Art. 15 R-RPG 2.4 Sicherstellung der Bauzonendimensionierung

Wortlaut R-RPG Art. 8a Richtplaninhalt im Bereich Siedlung

1

Der Richtplan legt im Bereich Siedlung insbesondere fest:

d. wie sichergestellt wird, dass die Bauzonen den Anforderungen von Artikel 15 entsprechen;

Art. 15 Bauzonen

1

Die Bauzonen sind so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen.

2

Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren.

3

Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen; dabei sind die Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu befolgen. Insbesondere sind die Fruchtfolgeflächen zu erhalten sowie Natur und Landschaft zu schonen.

4

Land kann neu einer Bauzone zugewiesen werden, wenn:

a. es sich für die Überbauung eignet;

b. es auch im Fall einer konsequenten Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen voraussichtlich innerhalb von 15 Jahren benötigt, erschlossen und überbaut wird;

c. Kulturland damit nicht zerstückelt wird

d. seine Verfügbarkeit rechtlich gesichert ist; und

e. damit die Vorgaben des Richtplans umgesetzt werden.

5

Bund und Kantone erarbeiten zusammen technische Richtlinien für die Zuweisung von Land zu den Bauzonen, namentlich die Berechnung des Bedarfs an Bauzonen.

Begriffe Definition «Bauzonen»:

Die Definition der Bauzonen hat sich mit der R-RPG nicht grundsätzlich geändert. Hingegen sind zusätzliche Anforderungen an die Neuausscheidung von Bauzonen hinzugekommen.

Bauzonen sind Zonen, die in der Nutzungsplanung der Grundnutzung «Bauzonen» gemäss Modelldokumentation «Minimale Geodatenmodelle, Bereich Nutzungsplanung» vom 12. 12. 2011 zugewiesen wurden. Dazu gehören die Hauptnutzungen Wohnzonen, Arbeitszonen, Mischzonen, Zentrumszonen, Zonen für öffentliche Nutzungen, eingeschränkte Bauzonen, Tourismus- und Freizeitzonen, Verkehrszonen innerhalb der Bauzonen und weitere Bauzonen.

Definition «überdimensionierte Bauzonen»:

Die Frage, wann Bauzonen überdimensioniert sind, beantwortet sich nach den Technischen Richtlinien Bauzonen in Verbindung mit den Bestimmungen des E-RPV.