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Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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Art. 8a Abs. 1 Bst. c 2.2 Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungser-
und e R-RPG
neuerung
Wortlaut R-RPG Art. 8a Richtplaninhalt im Bereich Siedlung
1
Der Richtplan legt im Bereich Siedlung insbesondere fest:
c. wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirkt wird;
e. wie die Siedlungserneuerung gestärkt wird
Art. 1 Ziele
2
Sie unterstützen mit Massnahmen der Raumplanung insbesondere die Bestrebungen:
bis
a . Die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität;
b. kompakte Siedlungen zu schaffen;
Art. 3 Planungsgrundsätze
3
Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen. Insbesondere sollen:
a. Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet sein und …;
bis
a Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche;
Begriffe Definition «Siedlungsentwicklung nach innen»:
Der Begriff «Siedlungsentwicklung nach innen» beinhaltet die Aspekte Siedlungsbegrenzung, Verdichtung, Siedlungserneuerung sowie kompakte Siedlungsentwicklung am geeigneten Ort. Verdichtung und Siedlungserneuerung finden immer unter Berücksichtigung der Siedlungs- und Wohnqualität statt. Dazu gehören auch ausreichende und geeignete Flächen für siedlungsspezifische Tier- und Pflanzenarten und für die Vernetzung, zum Beispiel im Bereich der Gewässerräume. Diese Flächen dienen auch der Erholung der Bevölkerung und dem Naturerlebnis.
Eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen leistet einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung oder Steigerung der Attraktivität der Lebensräume für Wohnen und Arbeiten. Die Beanspruchung wertvoller Landwirtschafts-, Natur- oder auch Erholungsflächen kann durch Innenentwicklung vermieden werden. Eine Siedlungsentwicklung nach innen greift die Potenziale der bestehenden Siedlungen auf, Wohnquartiere und Dorfkerne können zum Nutzen der Bevölkerung aufgewertet werden. Die Entwicklung von bisher nicht aktivierten Gebieten – Brachflächen sowie andere ungenutzte und unattraktive Freiflächen – kann zudem wesentlich dazu beitragen, die Wohn- und Lebensqualität zu steigern und gleichzeitig ein Wachstum der Bevölkerung zuzulassen. Auch eine bessere Ausnutzung von gewerblich genutztem Gebieten trägt zur Attraktivität der Gemeinden und letztlich des Kantons bei.