Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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- Kriterien und – wo angezeigt – räumliche Festlegungen zu den relevanten Vorhaben des Bereichs
Siedlung (Entwicklungsschwerpunkte, strategische Arbeitsplatzgebiete, verkehrsintensive Einrichtungen und Verteilzentren und Güterumschlagsplätze). Für Vorhaben in anderen Bereichen, für die eine Grundlage im Richtplan aus Bundessicht angezeigt erscheint (vgl. Indikative Liste der Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, S. 28), wird der Kanton zum jeweiligen Zeitpunkt oder bei einer Gesamtüberprüfung des Richtplans entscheiden müssen, ob sie im Richtplan behandelt werden, um im Falle einer gerichtlichen Überprüfung die Anforderung von Artikel 8 Absatz 2 R-RPG zu erfüllen.