Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00004/00001/00003
Art. 14 Prüfung alternativer Angebote
Dieser Artikel entspricht im Grundsatz dem früheren Artikel 19a aus der KFEV. In Fällen mit besonders ungünstigem Kosten-Nutzen-Verhältnis sollen Alternativen zu Investitionen in den Substanzerhalt geprüft werden.
4. Abschnitt: Planung des Ausbaus
Mit FABI werden im EBG die Eckpunkte der Planung der Eisenbahninfrastruktur festgelegt. Dies beinhaltet die Ziele im Personen- und Güterverkehr, den schrittweise Ausbau im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms und die Zuständigkeiten der Beteiligten. Das EBG delegiert die Zuständigkeit für die Erarbeitung der Planung und die Koordination zwischen den Akteuren ans BAV.
Art. 15 Planungsgrundsätze
Das BAV definiert und führt den Planungsprozess und koordiniert die Eingaben der beteiligten Akteure. Es legt die Planungsgrundsätze fest und erstellt eine Bedarfsanalyse (basierend auf dem vorangegangenen Ausbauschritt) für das jeweilige Planungsjahr, die als Grundlage für nachfrageorientierte Angebotskonzepte dient. Darüber hinaus informiert das BAV die beteiligten Unternehmungen und Verwaltungseinheiten über Rahmenbedingungen, Planungsgrundsätze und Termine. Zu den Rahmenbedingungen können sich die Beteiligten äussern. Über Änderungsanträge entscheidet das BAV.
Das Planungsjahr definiert sich aus dem Zielhorizont des Ausbauschrittes und ist im Sinne einer Planungsannahme als gemeinsamer Inbetriebnahme-Zeitpunkt, der in einem Ausbauschritt beschlossenen Infrastrukturmassnahmen, zu verstehen. Effektiv ist in der Umsetzung des Ausbauschrittes von einer gestaffelten Inbetriebnahme auszugehen, womit der eben hier umschriebene Planungshorizont ebenso unter den Begriff Planungsjahr fällt.
Die Bedarfsanalyse basiert unter anderem auf Verkehrsprognosen, Überlegungen zu Fahrzeugkapazitäten und Betriebskonzepten. In die Bedarfsanalyse können aber ebenfalls weitere Bedürfnisse zum Ausbau des Eisenbahnnetzes einfliessen (z.B. Erhöhung der Stabilität, Ausbau von Publikumsanlagen etc.).