Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00004/00001/00003

Art. 16 Ablauf der Planung

Aufbauend auf den Rahmenbedingungen werden die Angebotskonzepte für den Regionalverkehr und den nationalen Fern- und Güterverkehr erarbeitet. Diese bilden die Basis für die Ermittlung der Infrastrukturmassnahmen ("angebotsbasierte Infrastrukturplanung"). Unter einem Angebotskonzept ist eine Leistungsdefinition zu verstehen, die das gewünschte Angebot an Verkehrsleistungen für einen bestimmten Raum bzw. für ein bestimmtes Transportsystem definiert.

Für den nationalen Fernverkehr kann das BAV die betroffenen Eisenbahnunternehmen oder Dritte mit der Erarbeitung der Konzepte beauftragen.

Im Güterverkehr basiert das Angebotskonzept auf den Nachfrageprognosen und der geplanten und mit den Branchenakteuren abgestimmten Entwicklung der verschiedenen Anlagen für den Güterverkehr (Rangierbahnhöfe, Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs, Freiverlade etc.). Letztere soll, im vom Bundesrat, im Rahmen der Totalrevision des Gütertransportgesetzes vorgeschlagenen 'Konzepts für den Gütertransport auf der Schiene' Niederschlag finden. Das Angebotskonzept beinhaltet im Wesentlichen Anzahl und Qualität der Trassen des Güterverkehrs.

Die Planungsregionen sind dafür verantwortlich, die Konzepte des regionalen Personen- und Güterverkehrs zuhanden des BAV zu erarbeiten, untereinander abzustimmen und zu priorisieren. Sie vertreten die Interessen der Region im Rahmen von Konsultationen, sei es im regionalen Personenverkehr, sei es bei der Erarbeitung des vorgeschlagenen 'Konzepts für den Gütertransport auf der Schiene'.

Das BAV bezeichnet diejenigen Angebotskonzepte, welche die Infrastrukturbetreiberinnen in die Kapazitätsplanung einarbeiten sollen. Dies erfolgt auf Basis sogenannter Module, die für einen definierten Planungsraum die Angebote, mit der dazu erforderlichen Infrastruktur, beschreiben. Diese können in mehreren Varianten erarbeitet werden, im weiteren Bewertungsprozess miteinander verglichen und priorisiert werden.

Für die vom BAV geprüften und festgelegten Angebotskonzepte der vorliegend normierten Verkehrssparten (Fern-, Güter- und regionaler Personenverkehr), erarbeiten die Infrastrukturbetreiberinnen im Auftrag des BAV die dafür notwendigen Infrastrukturmassnahmen. Angebot und zugehörige Infrastruktur werden in Modulen zusammengefasst. Das BAV prüft das Resultat der so erarbeiteten Planung. Unter Einbezug der Planungsbeteiligten werden die Module wenn möglich optimiert und hiernach bewertet, priorisiert und in Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Die Angebotskonzepte und Infra-