Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00004/00001/00003

1. Ausgangslage

Die Schweizer Stimmbevölkerung beschloss am 9. Februar 2014 mit 62 Prozent Ja-Stimmen die Annahme der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI (BBl 2012 1577). Geplant ist, dass der Bundesrat die Beschlüsse, wie auch die Verordnungsanpassungen auf den 1. Januar 2016 in Kraft setzt.

Sowohl die Finanzierung wie auch der Ausbau der Bahninfrastruktur werden damit neu geregelt:

• Aus dem Bahninfrastrukturfonds BIF werden sowohl Betrieb und Unterhalt wie auch der künf-

tige Ausbau finanziert.

• Ausbaumassnahmen werden künftig alle 4 bis 8 Jahre vom Parlament in Ausbauschritten be-

schlossen.

FABI ist ein Gesamtpaket: Im Ausbauteil werden die Leitplanken für das künftige Angebot festgelegt. Mit dem Ausbauschritt 2025 sind konkrete Massnahmen beschlossen, welche den öV-Kunden bessere Verbindungen bieten und Engpässe beseitigen.

Im Finanzierungsteil wird mit einem Bahninfrastrukturfonds (BIF) die Finanzierung auf eine solide, zukunftsträchtige Basis gestellt: Die bisherigen Mittel werden gebündelt, und dank zusätzlichen Mitteln von allen Beteiligten (Bund, Kantonen, Bahnunternehmen, Pendlern und öV-Kunden) wird sichergestellt, dass die Ausgaben dauerhaft finanziert sind.

Aufgrund der Einlage der Kantone von 500 Mio. Franken pro Jahr in den BIF zur Finanzierung der Infrastrukturkosten - die Einzelheiten werden im Rahmen dieser Verordnungsanpassungen genauer geregelt - fällt ein grosser Teil der heutigen Verordnung über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzierung im Regionalverkehr (KAV; SR 742.101.2) weg, weil die Kantonsbeteiligung zur Infrastruktur nicht mehr Bestandteil der genannten Verordnung ist. Das BAV unterbreitet nun als Vorschlag, dass der Teil aus der KAV, welcher die Kantonsbeteiligung an der Abgeltung der gemeinsam bestellten Angebote im regionalen Personenverkehr beinhaltet, neu in die Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16) überführt wird. Die heutige KAV würde demnach aufgehoben.

Der BIF ermöglicht eine langfristige Planung der Mittel sowohl für den Betrieb und Substanzerhalt wie auch für den Ausbau der Bahninfrastruktur und diesbezügliche Forschungsaufträge. Anhand dieser