Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00004/00001/00003

2. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

2.1 Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) 745.16 / Verordnung über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV) 742.101.2

Die Berechnungsgrundlagen zu den Kantonsbeteiligungen im regionalen Personenverkehr sowie in der Infrastruktur waren bisher in einer separaten Verordnung geregelt, der Verordnung über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV). Mit dem Wegfall der direkten Beteiligung der Kantone an der Finanzierung der Infrastruktur der Eisenbahnen wird die KAV aufgehoben und die verbleibenden Bestimmungen in die Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) aufgenommen, siehe neu Abschnitt 10 "Anteile der Kantone und des Bundes an den Abgeltungen".

Gemäss Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) werden die Anteile der Kantone mindestens alle vier Jahre neu festgelegt. Bei der Berechnung sind die strukturellen Voraussetzungen der Kantone zu berücksichtigen.

Aktuell werden für die Berechnung der Kantonsanteile die Bevölkerungsdichte und die Privatbahnlänge berücksichtigt. Die Berechnungsmethode soll aufgrund von FABI nicht grundsätzlich verändert werden. Da aber neu die Privatbahninfrastrukturen durch den Bund finanziert werden, rechtfertigt sich die Berücksichtigung der Privatbahnlänge bei der Berechnung der Kantonsanteile im RPV nicht mehr. Der entsprechende Index wird deshalb bei der Berechnung auf null gesetzt. Eine grundsätzliche Überprüfung der Berechnungsmethode der Kantonsanteile im RPV kann im Rahmen der Überarbeitung des Bestellverfahrens vorgenommen werden. Es wird deshalb in diesem Rahmen darauf verzichtet zusätzlich Parameter zur Bevölkerungsdichte einzuführen.

Daneben werden weitere kleine Anpassungen vorgenommen.