Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: BAV-200-00001/00008/00004/00005/00004/00001/00003
Art. 5 Abgrenzung zwischen Substanzerhalt und Ausbau
Eine wesentliche Neuerung der Gesetzgebung besteht darin, dass Substanzerhalt und Ausbau in der Planung und Finanzierung ihre je eigenen Prozesse erhalten. Insbesondere wird die Substanzerhaltsplanung mit den Leistungsvereinbarungen verknüpft und in diesem Prozess werden keine Ausbauprojekte, auch nicht kleinere, aufgenommen. Eine Ausnahme dazu bilden Art. 48f Abs. 2 und Art. 51 Abs. 2 EBG, die aber erst nach abgeschlossenem Planungsprozess zur Anwendung kommen können.
Zum Substanzerhalt gehört, ausser dem Unterhalt und der Erneuerung, auch die Modernisierung der Anlagen und deren Anpassung an die jeweils aktuellen Bedürfnisse, soweit dies nicht durch Angebotsausbauten verursacht wird.
Kerninhalt des Ausbaus sind Angebotsverbesserungen in Form dichterer Fahrpläne (mehr Zugskilometer) und kürzerer Fahrzeiten (Erhöhung der Geschwindigkeit, Streckenbegradigungen).
Generell zum Ausbau gezählt wird auch die Modernisierung der grossen Knotenbahnhöfe an die Erfordernisse des Publikumsverkehrs, auch ohne gleichzeitige Erhöhung der Zugsanzahl, wie zum Beispiel die Erweiterung der Personenunterführungen oder die Vergrösserung von Perronflächen. Die Abgrenzung zwischen grossen und anderen Knotenbahnhöfe erfolgt deshalb anhand der Reisendenzahlen. Aus heutiger Sicht liegt eine sinnvolle Grenze bei 20'000 Reisenden täglich, und zwar bezogen auf den prognostizierten Planungshorizont. Naturgemäss kann ein Bahnhof nur dann als Knotenbahnhof gelten, wenn er mindestens drei zulaufende Strecken aufweist. Sinngemäss gilt dies auch für grosse Anlagen des Güterverkehrs.
Zu Illustrationszwecken werden hier einige grossen Knotenbahnhöfe mit mehr als 20'000 Reisenden täglich mit Stand 2012 genannt:
Zürich HB......................352'500 Genève ..........................63'160 Zug................................ 35'890 Bern..............................181'070 Olten............................. 55'480 Thun.............................. 32'450 Basel SBB.....................102'070 Zürich Hardbrücke........ 44'160 Fribourg/Freiburg.......... 25'330 Lausanne.........................89'930 Biel/Bienne.................... 43'360 Neuchâtel...................... 23'380 Winterthur........................87'730 St. Gallen...................... 42'010 Wetzikon....................... 23'130 Luzern..............................78'440 Aarau.............................38'710 Dietikon......................... 20'730 Zürich Stadelhofen..........75'740 Baden........................... 36'250 Brugg AG...................... 20'450 Zürich Oerlikon............. 71'680 Zürich Altstetten............ 36'130