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Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 33 Seiten

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nachstehenden Grafik hervorgeht. So bezahlen EL-Beziehende in der Stadt im Durchschnitt 132 Franken beziehungsweise 16 Prozent mehr Miete als EL-Beziehende, welche auf dem Land leben.

Grafik 2: Bruttomietzins nach Stadt – Land und Anzahl Personen pro Fall, 21 2012

Unterschiedlich zeigt sich auch die Entwicklung der Mietzinse EL-Beziehender in der Stadt und auf dem Land. Seit der letzten Anpassung der Mietzinsmaxima im Jahr 2001 ist in der Stadt eine Zunahme der Mietzinse von 25,5 Prozent zu verzeichnen, während die Mietzinse der EL-Beziehenden auf dem Land nur um 13,6 Prozent angestiegen sind. 80 Prozent der EL-Beziehenden leben in der Stadt und sind von der stärkeren Mietzinssteigerung betroffen.

21 Das BFS unterscheidet beim Mietzinsindex nicht nach Stadt und Land, weshalb für diese Unterscheidung auf die statistischen Daten der EL zurückgegriffen wurde.