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Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 33 Seiten

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3.1.4 Die regionale Einteilung für die Mietzinsmaxima

Für die Einteilung der Mietzinsmaxima in Regionen wurde der Typ „Einzelstädte“ dem Typ „Stadt“ zugeordnet, weil in den Einzelstädten nur 0,8 Prozent der EL-Beziehenden leben. Die durchschnittlichen Mietzinse der EL-Beziehenden zwischen der Region ‚Stadt‘ und ‚Agglomeration‘ unterscheiden sich nur sehr gering um 10 Fr. pro Monat und sind in der Agglomeration sogar etwas höher. Daher wurden die Regionen „Stadt“, „Agglomeration“ und „isolierte Städte“ zu einer Region „Stadt“ zusammengefasst und alle übrigen Gemeinden gehören zum „Land“.

Aufgrund der prekären Wohnungsmarktsituation in den Grossstädten wurde eine Einteilung geprüft, die diesem Umstand Rechnung tragen soll. Die 22-Gemeindetypologie des BFS verfügt über einen entsprechenden Typ, Gemeindetyp 1, die „Grosszentren“. Dazu gehören Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf.

In den Grosszentren leben 20 Prozent der EL-Beziehenden, in den Städten 62 Prozent und auf dem Land 18 Prozent.

Die durchschnittlichen Mietzinsunterschiede der EL-Beziehenden betragen pro Monat zwischen den Grosszentren und der Stadt 25 Franken, zwischen der Stadt und dem Land 126 Franken.

Der vorliegende Lösungsvorschlag besteht somit aus folgenden drei Regionen im Überblick (vgl. Karte im Anhang 2):

Die drei Regionen für die EL-Mietzinsmaxima

Region 1 Grosszentren Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne Region 2 Stadt übrige Städte (Winterthur, Fribourg, Biel

etc.) die isolierten Städte (z. B. Langenthal) und die Agglomeration

Region 3 Land Alle übrigen Gemeinden

31 Alle unter dieser Ziffer verwendeten Daten sind dem EL-Register 2011 entnommen.