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Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 33 Seiten
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1.2 Die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (11.4034)
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates setzte die Beratung der Standesinitiative von Basel-Stadt am 2. September 2011 anhand des in der Zwischenzeit vom Bundesamt für
2 Sozialversicherungen erstellten Berichtes vom 10. August 2011 fort. Dieser stellte die durchschnittliche Mietzinsentwicklung, die Situation der EL-beziehenden Familien, die Unterschiede zwischen Stadt und Land, das Verfahren betreffend die Vergütung der Nebenkosten, die Pauschale für eine rollstuhlgängige Wohnung sowie die Auswirkungen einer Erhöhung der Mietzinsmaxima auf die Bundesbeteiligung an den Heimkosten dar. Insbesondere die Lage der EL-beziehenden Familien, die unterschiedlich hohen Mietzinse zwischen Stadt und Land sowie die Auswirkungen auf die Bundesbeteiligung an den Heimkosten veranlassten die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates dazu anstelle der kantonalen Initiative BS eine eigene Motion (vgl. Anhang 1) einzureichen. Der Bundesrat beantragte am 30. November 2011 die Annahme der Motion, der Nationalrat folgte dieser Empfehlung am 12. Dezember 2011 und der Ständerat am 1. Juni 2012.
2 Bericht über die Anpassung der Mietzinsmaxima in den Ergänzungsleistungen (EL) vom 10. August 2011, Bundesamt für Sozialversicherungen; einsehbar unter http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichtelegislativkommissionen/kommission-fuer-soziale-sicherheit-und-gesundheitsgk/Documents/bericht-bsv-mietzinsmaxima-2011-08-10-d.pdf