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Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 33 Seiten

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Bericht

1 Vorgeschichte

1.1 Parlamentarische Vorstösse

Im Jahr 2008 empfahl der Bundesrat das Postulat Allemann „Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Ansätze für Mietkosten erhöhen“ (08.3580) zur Annahme. Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sollte der Bundesrat beauftragt werden, die Berücksichtigung von Mehrpersonenhaushalten sowie weitere aus der Sicht des Bundesrates prüfenswerte Anregungen zu untersuchen. Diesem Vorstoss folgten

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weitere mit denselben oder ähnlichen Forderungen , welche zum Teil mit Verweis auf den im Rahmen der Beantwortung des Postulates Allemann ausstehenden Bericht zurückgewiesen wurden. Im Nationalrat war das Postulat Allemann jedoch bestritten und musste schliesslich wegen Fristablaufs abgeschrieben werden. Am 25. März 2009 reichte der Kanton Basel-Stadt die Standesinitiative „Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten“ (09.307) ein. Darin forderte er einerseits, die Höchstbeträge der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte in den Ergänzungsleistungen (EL) anzupassen und andererseits, Nebenkosten auch im Falle von Nachzahlungen bis zum Mietzinsmaximum zu übernehmen. Der Ständerat folgte am 15. Dezember 2010 der Empfehlung seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und leistete der Initiative keine Folge. Die Kommission des Nationalrates nahm am 16. Februar 2011 die Beratung der Initiative auf und schob den Entscheid über Annahme oder Ablehnung der Initiative auf und beauftragte die Verwaltung, eine umfassende Prüfung des Anliegens vorzunehmen und darüber Bericht zu erstatten.

1 Motionen Glanzmann-Hunkeler 08.3650; Zysiadis 08.3689 und 09.3180; Schenker 10.3180; Glanzmann-Hunkeler 10.4019