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Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 33 Seiten
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Berechnungsbeispiel: 5- köpfige Familie (monatliche Beträge)
Haushaltgrösse
1. Person (Grundbetrag) 1‘345 Fr.
2. Person (Zusatzbetrag) +230 Fr.
3. Person (Zusatzbetrag) +200 Fr.
4. Person (Zusatzbetrag) +150 Fr.
5. Person (Zusatzbetrag) 0 Fr.
Höchstbetrag Haushaltgrösse 1‘925 Fr.
Dividiert durch Anzahl Personen : 5 Mietzinsmaximum pro Person 385 Fr.
3.4 Neue Beträge und künftige Anpassung der Mietzinsmaxima
Die Beträge pro Person orientieren sich einerseits an dem seit der letzten Anpassung 2001 aufgelaufenen Mietzinsindex von 18,3 Prozent und dem Grad der Abdeckung. Dieser sagt aus, für wieviel Prozent der EL-Beziehenden die Mietzinsmaxima genügen. Die Beträge wurden so gewählt, dass für jede Kategorie (Region sowie Haushaltgrösse) eine möglichst einheitliche Abdeckung von 90 Prozent erreicht wird. Aufgrund dieser Vorgabe sehen die neuen Beträge wie folgt aus:
Grundbeträge und Zusatzbeträge: Grosszentren Stadt Land
1. Person/Grundbeträge 1‘345 Fr. 1‘290 Fr. 1‘200 Fr.
2. Person 230 Fr. 225 Fr. 250 Fr.
3. Person 200 Fr. 125 Fr. 150 Fr.
4. Person 150 Fr. 125 Fr. 100 Fr.
Diese Beträge entsprechen einer Erhöhung von 18,2 Prozent, so dass die Erhöhung nah am seit 2001 aufgelaufenen Mietzinsindex von 18,3 Prozent ist. Damit ist die Forderung der Motion der indexbasierten Anpassung erfüllt.