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Vernehmlassung 2014/6: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima · 33 Seiten
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2.3 Die Entwicklung der Mietzinse
2.3.1 Im Allgemeinen
Seit der letzten Anpassung der Mietzinsmaxima im Jahr 2001 ist der
14 Mietpreisindex in der Schweiz bis ins Jahr 2012 um 18,3 Prozent gestiegen. Hierbei ist die Rede von den Nettomietzinsen (Nebenkosten vgl. Ziff. 2.4). Die Mietpreisindexsteigerungen waren in den letzten Jahren mit Ausnahme des Jahres 2008 höher als der Anstieg des Konsumentenpreisindexes. Der Preisanstieg der Durchschnittsmieten ist seit Ende 2000 mit einer Zunahme von 21 Prozent bei den 3-Zimmerwohnungen am stärksten. Am geringsten war die Preissteigerung mit 17,3 Prozent bei den
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5-Zimmerwohnungen. Personen in bestehenden Mietverhältnissen spüren diese Entwicklung weniger, weil das geltende Mietrecht in diesen Fällen Regeln für Mietzinsanpassungen vorgibt, die gegen Erhöhungen
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schützen. Hinzu kommt, dass der Hypothekarzinssatz in der letzten Dekade gesunken ist. Mietzinserhöhungen erfolgen häufig bei Mieterwechseln, weil neue Mietverträge eher den Gesetzen des Marktes ausgesetzt sind und die Mieten zu diesem Zeitpunkt am einfachsten erhöht
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werden können. Grundsätzlich können Mietende im Fall eines sinkenden
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Referenzzinssatzes eine Mietzinsanpassung nach unten verlangen. Allerdings kann der Vermieter eine aufgelaufene Teuerung zu 40 Prozent sowie pauschale Kostensteigerungen, welche kantonal unterschiedliche Höhen erreichen, verrechnen. Dies bedeutet, dass für Mietzinssenkungen oftmals wenig Spielraum besteht.
Die Nachfrage nach Wohnraum hält seit längerer Zeit stark an. Während die Bevölkerungszunahme pro Jahr zwischen 2001 und 2009 zwischen 0,6 und gut einem Prozent lag, stieg sie im Jahr 2010 auf 2,1 Prozent. Ein Prozent entspricht 80‘000 Personen. Auch die nach 2002 stark ange-
14 Quelle Bundesamt für Statistik (BFS); 12/2000: 176,3; 12/2012: 208,6; Indexbasis 1982 15 Der Wohnungsmarkt auf einen Blick, Februar 2011, S. 4 16 Art. 269 OR, missbräuchliche Mietzinse 17 Mietpreis-Strukturerhebung 2003, S. 34 18 Referenzzinssatz: Seit 2008 gilt für Mietverhältnisse der Referenzzinssatz. Dieser wird neu festgelegt, sobald sich der Durchschnittssatz für Hypothekarforderungen um 0,25 Prozent geändert hat.