Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht GV-2018

gehalten werden, damit auch keine negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu befürchten sind.

Klare soziale Vorteile Die Aufnahme eines Dienstes in die Grundversorgung muss der Ge-

sellschaft klar identifizierbare soziale Vorteile bringen. Insbesondere müssen die sozialen Vorteile, soweit sie sich denn überhaupt quantifizieren lassen, den erwarteten Kosten einer Aufnahme gegenübergestellt werden.

Fehlender Wettbewerb auf Der Wettbewerb sorgt dafür, dass sich die Preise an den Kosten oriender Angebotsseite tieren und dass die Angebote den Bedürfnissen der Benutzerinnen

und Benutzer entsprechen. Umgekehrt garantiert aber auch der Wettbewerb nicht immer, dass niemand von der Benutzung eines bestimmten Dienstes ausgeschlossen wird. Die Grundversorgung als Instrument der Sozialpolitik setzt in diesem Zusammenhang besonderes Gewicht auf ein möglichst gleiches Grundangebot für alle. Steht den Konsumentinnen und Konsumenten also nur eine Anbieterin zur Verfügung, dann kann die Aufnahme des Dienstes in die Grundversorgung gerechtfertigt sein.

Fehlende Alternativen Dieses Kriterium untersucht die Verfügbarkeit alternativer Dienste

(Substitute). Insbesondere werden hier die verschiedenen technologischen Möglichkeiten berücksichtigt, die den Konsumentinnen und Konsumenten den Zugriff auf einen bestimmten Dienst ermöglichen (intermodaler Wettbewerb). Gibt es für einen Dienst kein Substitut, ist das Kriterium erfüllt.

Technologieneutralität Ein Dienst der Grundversorgung sollte technologieneutral sein, um die

technologische Entwicklung und die darauf basierende Produktentwicklung nicht zu behindern. Ist er technologieneutral, gilt das Aufnahmekriterium als erfüllt.