Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten
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Bericht GV-2018
3.2.3.3 Schlussfolgerungen
Die fehlende Schutzwürdigkeit des Dienstes, seine immer seltenere Nutzung, die verschiedenen verfügbaren Angebote sowie die vorhandenen Alternativen sprechen allesamt für eine Entfernung der Telefaxverbindungen aus der Grundversorgung. Das absehbare Verschwinden der TDM-Technologie dürfte allfällige letzte Zweifel vollständig ausräumen.
3.2.4 Sperren abgehender Verbindungen (Zusatzdienst gem. Art. 15 Abs. 1 Bst. b FDV)
3.2.4.1 Dienstbeschreibung
Der Zusatzdienst „Sperren abgehender Verbindungen“ verhindert, dass von einem Festnetzanschluss aus kostenpflichtige Telefonnummern (unter anderem Mehrwertdienste) angerufen werden können. Die Grundversorgungskonzessionärin muss die Möglichkeit bieten, alle abgehenden Verbindungen permanent zu sperren. Aufgrund der zusätzlich für alle Anbieterinnen statuierten Pflicht gem. Art. 40 FDV, wird dieser Zusatzdienst üblicherweise in Form verschiedener Sperrsets angeboten:
Alle abgehenden Verbindungen sperren (betrifft nur die Grundversorgungskonzessio-
närin, Art. 19 FDV);
Sperren abgehender Verbindungen zu allen Mehrwertdienstnummern des Typs 090x
(Art. 40 Abs. 1 FDV);
Sperren abgehender Verbindungen zu den für erotische oder pornographische In-
halte reservierte Nummern des Typs 0906 (Art. 40 Abs. 1 FDV);
etc.
3.2.4.2 Analyse gemäss Kriterien
Der Dienst stammt aus der Zeit vor der Einführung von kostenpflichtigen Mehrwertdiensten und hiess ursprünglich „Kassensperre“. Er diente dazu, zahlungssäumigen Konsumentinnen und Konsumenten die Kommunikationsfähigkeit zu erhalten, indem sie keine kostenpflichtigen Anrufe mehr tätigen konnten, aber dennoch für eingehende Anrufe erreichbar blieben. Das soziale Bedürfnis dieses Dienstes besteht nicht mehr.
Über die Benutzung dieses Zusatzdienstes gibt es keine Zahlen in der Fernmeldestatistik. Laut
Swisscom wird dieser Dienst heute nur noch von einer sehr geringen Anzahl Anschlusskunden genutzt (ca. 0.5%, Tendenz abnehmend).
Mit der Umstellung auf IP-Technologie wird auch die Erbringung von Zusatzdiensten grundsätzlich umgestellt. Zusatzdienste werden nicht mehr im TDM-Netz zusammen mit dem Netzanschluss konfiguriert, sondern technologieneutral an zentraler Stelle beim VoIP (Voice over IP)-Server des Dienstanbieters. Durch diese Verlagerung der Funktion auf die Dienstebene spielt auch der Wettbewerb vollständig und nachhaltig, weil alle Anbieterinnen jedes Sperrset einrichten können. Eine Pflicht für die Erbringung bestimmter Zusatzdienste für einzelne Anbieter ist nicht mehr notwendig.
Kundinnen und Kunden ohne Festnetzanschluss können ohne Guthaben über Mobilfunk Prepaid-SIM-Karten Anrufe auf gebührenfreie Nummern und Notrufe15 tätigen und bleiben auch für eingehende Anrufe erreichbar. Unbezahlte Rechnungen führen zwangsläufig zu einer Abschaltung des Grundversorgungsanschlusses einschliesslich aller Dienste. Für ursprüngliche Schutzwirkung des Dienstes gibt es genügend Alternativen. Die am häufigsten beanspruchten Sperrsets werden über die allgemeinen
15SR 784.101.113/1.3 Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe, § 2.3.2.