Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht GV-2018

3.3 Aufnahme neuer Dienste

3.3.1 Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie

3.3.1.1 Dienstbeschreibung

Zusätzlich zum Text- und SMS-Vermittlungsdienst steht Hörbehinderten, die nicht mündlich miteinander kommunizieren können, seit einigen Jahren eine neue, leistungsfähigere Technologie zur Verfügung, die diese Bevölkerungsgruppe und die Hörenden einander noch stärker annähert.

Der Vermittlungsdienst über Videotelefonie ist ein Telefondienst, der es Menschen mit Hörbehinderungen oder Sprachstörungen ermöglicht, unter Verwendung der Gebärdensprache mit den hörenden Benutzerinnen und Benutzern des Sprachtelefondiensts zu kommunizieren. Die Menschen mit Behinderungen kommunizieren dabei über ein Videokonferenztelefongerät (Videotelefon ViTAG oder eine Standard-Videotelefon-Software für Tablets oder Smartphones) mit einer Vermittlerin oder einem Vermittler des Video-Vermittlungsdiensts. Diese stellen die Telefonverbindung mit der Gegenpartei her und fungieren als Schnittstelle zwischen der Gebärden- und der Lautsprache, und zwar in beide Richtungen. Der Vermittlungsdienst über Videotelefonie ermöglicht also Hörbehinderten, Hörende anzurufen, die kein Bildtelefon besitzen und die Gebärdensprache nicht beherrschen, und umgekehrt.

Das Projekt «Videocom» von procom für die Video-Vermittlung läuft bereits seit mehreren Jahren. Seit 2011 wird der Dienst Menschen mit Hörbehinderungen in der gesamten Schweiz angeboten, wobei der Vermittlungsdienst in den einzelnen Sprachregionen zu unterschiedlichen Tageszeiten angeboten wird32. Seit der Lancierung des Angebots hat die Anzahl der Verbindungen stetig zugenommen. Bei den meisten Gesprächen handelt es sich um Gespräche, die gesundheitliche Fragen betreffen, oder um berufliche Telefonate. Der Dienst trägt somit eindeutig zur Integration der Menschen mit Hörbehinderungen in die Gesellschaft der Hörenden bei. Das Projekt wird im Grunde genommen bis Ende 2017 durch Spenden, Bundessubventionen und durch die Eigenmittel der Stiftung procom finanziert. Danach muss das System durch andere Mittel finanziert werden. Eine Möglichkeit ist die Aufnahme in den Leistungskatalog der Grundversorgung im Fernmeldebereich.

3.3.1.2 Marktanalyse

In diesem konkreten Fall ist keine vertiefte Marktanalyse erforderlich, da der Dienst eigens für eine Minderheit von Menschen mit Behinderungen angeboten wird. Aus den jüngsten Statistiken geht zwar hervor, dass in der Schweiz über 600 ViTAB-Telefone in Betrieb sind33. In Zukunft dürften jedoch die Apps für die IP-Telefonie via Tablets oder Smartphones zum Standard werden, da diese immer verbreiteter sind und mobil eingesetzt werden können.

2013 hat der Vermittlungsdienst insgesamt 8232 Bildtelefongespräche vermittelt34, was pro Tag einen Schnitt von elf Gesprächen in der Deutschschweiz, zehn Gesprächen in der Westschweiz und etwa zwei Gesprächen in der italienischen Schweiz ergibt. Seit Ende 2013 hat die Anzahl der Gespräche pro Tag stetig zugenommen, was nicht zuletzt auf die erweiterten Vermittlungszeiten zurückzuführen ist. Die Anzahl der Mitarbeitenden des Vermittlungsdiensts hat sich in diesem Zeitraum sogar verdoppelt. Mit jeder Ausweitung der Erreichbarkeit des Vermittlungsdiensts nimmt auch die Nachfrage nach

32Aktuelle Vermittlungszeiten in der Deutschschweiz: Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr; in der Westschweiz: Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr; in der italienischen Schweiz: Montag von 9.00 – 11.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 –16.00 Uhr und Freitag von 9.00– 11.00 Uhr (Quelle: procom-Website)

33Quelle: procom-Geschäftsbericht 2013, S. 7.

34Quelle: procom-Geschäftsbericht 2013, S. 8.