Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten

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Bericht GV-2018

Vermittlungen zu. Dies zeigt, dass der ein echter Bedarf nach einem solchen Dienst für Menschen mit Hörbehinderungen besteht.

Eine Anfang 2015 von procom durchgeführte Analyse von 636 «Videocom»-Anrufen aus den drei Sprachregionen der Schweiz hat gezeigt, dass über 65 % der Personen, die den Video-Vermittlungsdienst nutzen, zwischen 30- und 50-jährig sind, und dass die Anrufe hauptsächlich geschäftlicher Natur sind oder gesundheitliche oder familiäre Anliegen betreffen. Die über 50-Jährigen machen einen Anteil von gut 20 % der Nutzer aus, während weniger als 12 % der Nutzer von «Videocom» unter 30- jährig sind.

Die meisten über die Video-Vermittlung geführten Gespräche hätten via Text-Vermittlung viel mehr Zeit in Anspruch genommen oder wären in dieser Form gar nicht möglich gewesen.

3.3.1.3 Analyse gemäss Ausschlusskriterien

Da die Förderung der Teilnahme der Bevölkerung und insbesondere von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu den Hauptzielen der Grundversorgung gehört, müssen zeitgemässe Telekommunikationsmittel, die den Alltag der Hörbehinderten erleichtern, für die Aufnahme in die kommende Grundversorgungskonzession in Betracht gezogen werden. Zudem würde es die Stiftung procom vor grosse Herausforderungen stellen, wenn sie die professionelle Dienstleistung wie bisher während der Umsetzungsphase des Projekts auch in Zukunft kontinuierlich und auf sich selbst gestellt anbieten müsste. Der neue Dienst ist somit zweifellos schützenswert.

Jüngste Statistiken über die Nutzung der Video-Vermittlung zeigen, dass auf die drei Sprachregionen verteilt zwischen 900 und 1000 Anrufe pro Monat über den Dienst vermittelt werden35. Unter Berücksichtigung der betroffenen Bevölkerungsgruppe entspricht dies einer äusserst starken Nutzung.

Neben der Stiftung procom bietet in der Schweiz keine andere Einrichtung einen ähnlichen Dienst für Menschen mit Hörbehinderungen an. Zudem gibt es keine gleich zuverlässige Alternative für Menschen mit Behinderungen, die sich auf die Verfügbarkeit des Dienstes verlassen müssen, und die es den Menschen ermöglicht, sich mit allen erforderlichen Feinheiten und Finessen in ihrer «Muttersprache» auszudrücken. Der neue Dienst bietet somit zahlreiche Vorteile und bedeutet für die jungen Generationen von Hörbehinderten einen echten technologischen und gesellschaftlichen Fortschritt.

Bezüglich der Technologieneutralität gilt es hinzuzufügen, dass dank neuer Mobil-Videotelefonie-Apps (auf Tablets oder Smartphones) auf verschiedene Arten auf den Dienst zugegriffen werden kann (und nicht mehr wie zu Beginn des Projekts einzig mit dem ViTAB). Die Technologieneutralität ist somit gewährleistet.

Der von procom angebotene Video-Vermittlungsdienst ist sowohl für Menschen mit Hörbehinderungen als auch für Hörende über eine gewöhnliche Telefonnummer erreichbar. Der Dienst kann entsprechend in beide Richtungen genutzt werden. Die Vermittlungszeiten, während denen eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher verfügbar ist, sind aktuell je nach Sprachregion unterschiedlich. Für die kommenden Jahre kann angesichts der heutigen Nachfrage (Zeit und Art) davon ausgegangen werden, dass der Video-Vermittlungsdienst zu den Zeiten mit der grössten Nachfrage angeboten wird, also von Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 bis 17.00 Uhr.

Die Kosten für den Video-Vermittlungsdienst sind stark von den angebotenen Vermittlungszeiten abhängig, da die Löhne der Dolmetschenden rund 80 % der Ausgaben ausmachen. Gemäss einer vor Kurzem von procom durchgeführten Analyse werden sich die Kosten für den «Videocom»-Dienst ab

35Quelle: procom-Geschäftsbericht 2013, S. 9.