Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten
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Bericht GV-2018
Am 15. Dezember 2014 gab es in der Schweiz 3105 im Rahmen der Grundversorgungskonzession betriebene öffentliche Publifone21. Gemäss FDV müssen diese rund um die Uhr für das Führen von ein- und abgehenden nationalen Telefongesprächen in Echtzeit, das Führen von abgehenden internationalen Telefongesprächen in Echtzeit und den Zugang zu den Notrufdiensten und Einträgen in den Kundenverzeichnissen aller Anbieterinnen von Diensten der Grundversorgung in der Schweiz bereitgestellt werden. Zudem müssen sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Grundsätzlich hat jede politische Gemeinde Anspruch auf mindestens eine öffentliche Sprechstelle. Ende 2014 haben jedoch 880 Gemeinden auf dieses Anrecht verzichtet22.
3.2.8.2 Analyse gemäss Ausschlusskriterien
Ist es nach wie vor so entscheidend für Gesellschaft und Wirtschaft, Zugang zu einer öffentlichen Sprechstelle zu haben, dass der Dienst vom Staat garantiert werden muss? Eine Mehrheit der
Schweizer Bevölkerung würde diese Frage vermutlich mit Nein beantworten. Das bedeutet in keiner Weise, dass bestimmte Personen – etwa Migranten, die über keinen Telefonanschluss verfügen, oder Touristen, die keine böse Überraschung erleben möchten – nicht nach wie vor regelmässig oder gelegentlich ein Publifon benötigen. Das sind jedoch äusserst seltene Ausnahmefälle, die einen Eingriff des Staates nicht rechtfertigen. Zudem würde eine Streichung des Diensts aus der Grundversorgungskonzession nicht zwingend bedeuten, dass die rentablen privaten und öffentlichen Publifone verschwinden.
Im Laufe der Zeit ist die Nutzung der öffentlichen Publifone deutlich zurückgegangen. So belief sich das Volumen der hergestellten Verbindungen über öffentliche Publifone 2012 auf 10 Millionen Minuten, was insgesamt 33 Millionen Gesprächsminuten entsprach23. Dies bedeutet im Vergleich zu 2006 einen Rückgang um 77,3 % bzw. um 81,1 %. Der Anteil der Gesprächsminuten der über die öffentlichen Publifone hergestellten Verbindungen beträgt nur noch 0,2 % des Gesamtvolumens der über das Festnetz geführten Gespräche24. Eine jüngst von der Coopzeitung25 durchgeführte Umfrage rundet diese Fakten ab. Daraus geht hervor, dass im vergangenen Jahr nur 8 % der Befragten eine Telefonkabine benutzt haben. Zudem haben 25,5 % der 15- bis 29-Jährigen noch nie eine Telefonkabine benutzt. Daraus kann man schliessen, dass die Marktdurchdringung des Dienstes nicht ausreicht, um weiterhin Bestandteil der Grundversorgung zu sein.
Andererseits betreibt einzig Swisscom öffentliche Publifone. Der fehlende Wettbewerb spricht für ein Weiterführen der öffentlichen Publifone in der Grundversorgung.
Mit einem Versorgungsgrad der Bevölkerung von 100 % und der Landesfläche von 87 %26 stellt die Mobilfunktelefonie zweifellos eine Substitutionsmöglichkeit für die öffentlichen Sprechstellen dar. Es dürfte heute nicht mehr viele Orte mit öffentlichen Sprechstellen geben, an denen kein Mobilfunknetz
21Quelle: Anhang 1 der Grundversorgungskonzession. Die Konzession ist auf der Website der Com-Com abrufbar.
22Quelle: Anhang 1 der Grundversorgungskonzession.
23Quelle: OFCOM, Amtliche Fernmeldestatistik 2012, 31. März 2014, Tabelle SF4, S. 28.
24Quelle: OFCOM, Amtliche Fernmeldestatistik 2012, 31. März 2014, Tabelle SFB2, S. 24 und SF4, S. 28.
25Die Umfrage wurde 2014 vom LINK Institut unter 505 Personen durchgeführt. Die Ergebnisse können auf der Website der Coopzeitung (www.coopzeitung.ch) abgerufen werden.
26Die Zahlen beziehen sich auf das GSM-Netz. Quelle: OFCOM, Amtliche Fernmeldestatistik 2012, 31. März 2014, Tabellen IM1A und IM1B, S. 35.