Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht GV-2018

verfügbar ist. Mit einer Marktdurchdringung der Mobilfunkdienste von 131,4 Mobilfunkdienst-Kunden pro 100 Einwohner27 ist die Nutzung von Mobiltelefonen so stark verbreitet, dass bei Bedarf nicht mehr unbedingt eine öffentliche Sprechstelle aufgesucht werden muss. Die gesunkenen Preise für Anrufe über das Mobilfunknetz, sowohl im Inland als auch was die im Ausland anfallenden Roaming-Gebühren angeht, die Möglichkeit, mit Over-the-Top-Diensten (OTT) über das Internet zu telefonieren, sowie die Vielzahl an kostenlos zur Verfügung gestellten WLAN-Netzen sind alles Faktoren, die zusätzlich dazu beitragen, dass die Mobilfunkdienste vermehrt genutzt werden.

Theoretisch existieren Alternativen zur heute beim öffentlichen Telefondienst mittels öffentlichen Sprechstellen verwendeten Technologie (Public Switched Telephone Network, PSTN). Ist jedoch ein Netz von öffentlichen Sprechstellen auf nationaler Ebene erst einmal eingerichtet, ist es schwierig, grosse Anpassungen vorzunehmen, da dies mit hohen bis sehr hohen Kosten verbunden ist. Langfristig ist die Technologieneutralität zwar gewährt, gegenwärtig jedoch nicht.

3.2.8.3 Schlussfolgerungen

Die Bereitstellung öffentlicher Sprechstellen ist kein echtes soziales oder wirtschaftliches Bedürfnis mehr, das durch den Staat abgedeckt werden muss. Zudem ist die Marktdurchdringung des Dienstes ungenügend und mit der Mobilfunktelefonie ist eine bequeme und zugleich erschwingliche Alternative verfügbar. Abgesehen davon ist das Kriterium der Technologieneutralität aktuell nicht erfüllt. Das einzige Kriterium, das unter diesen Umständen für eine Weiterführung des Dienstes in der Grundversorgung spricht, ist die ungenügende Konkurrenz auf der Angebotsseite.

3.2.9 Dienste für Hörbehinderte (Art. 15, Abs. 1, Bst. f FDV)

3.2.9.1 Dienstbeschreibung

Für Hörbehinderte bietet die Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte in der Schweiz (procom) im Auftrag der Grundversorgungskonzessionärin Swisscom rund um die Uhr zwei Dienste an.

Im Rahmen der Text-Vermittlung resp. Transkription (Telefon) stellen die Hörgeschädigten eine Verbindung zu procom her; entweder über ein Schreibtelefon (ein Spezialtelefon, das sich automatisch mit procom verbindet, das aber immer seltener benutzt wird), über die Smartphone-App Texmee oder direkt über die Java-Anwendung auf der procom-Website. Die Mitarbeitenden des procom-Vermittlungsdienstes nehmen den Anruf entgegen und wählen die Nummer der hörenden Person, die der oder die Hörbehinderte anrufen möchte. Nachdem die Verbindung aufgebaut wurde, läuft im direkten Dialog eine fast normale Kommunikation ab: Die Vermittlerin oder der Vermittler liest dem oder der Hörenden simultan vor, was der oder die Hörgeschädigte schreibt (über das Schreibtelefon, auf Texmee oder über die Anwendung auf der Website). Im Gegenzug notiert der Vermittler oder die Vermittlerin, was die oder der Hörende sagt und übermittelt die Nachricht umgehend für die Hörgeschädigten auf das Schreibtelefon, die Smartphone-App oder über die Internet-Anwendung.

Die SMS-Vermittlung ist ein Dienst für Hörbehinderte, bei dem der Inhalt eines SMS vorgelesen oder in verständlicher Form an ein Fernmeldegerät weitergeleitet wird (Standard-Telefon, Handy, Fax usw.). Die über den SMS-Vermittlungsdienst übermittelten Kurznachrichten gelangen so innert weniger Minuten zum Empfänger und der Absender erhält eine Bestätigung, sobald die Nachricht zugestellt wurde.

3.2.9.2 Analyse gemäss Ausschlusskriterien

Die Förderung der Teilnahme der Bevölkerung und insbesondere von Menschen mit Behinderungen am sozialen und wirtschaftlichen Leben ist eines der Hauptziele der Grundversorgung. Der Dienst ist

27Quelle: BAKOM, Der Schweizer Fernmeldemarkt im internationalen Vergleich, 19. November 2014, Grafik 35, S. 53.