Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten

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Bericht GV-2018

Die Fernmeldestatistik 2012 über die Einteilung der Kundenverträge für den Internetzugang nach Art der Anschlüsse19, zeigt zwischen 2003 und 2012 eine klare Verlagerung von den Schmalbandanschlüssen (PSTN und ISDN) hin zu den Breitbandanschlüssen (Kabelmodem und DSL). Diese Tendenz hat sich in den letzten zwei Jahren weiter fortgesetzt. Auch die Zahlen der Swisscom zur Fernmeldestatistik 2013 bestätigen mit nur noch 7’640 Nutzern diesen Trend.

Andere Anbieter haben den Dial-up Zugang zum Internet bereits vollständig eingestellt, was die marginale Marktdurchdringung dieses Dienstes bestätigt. Breitbandanschlüsse jeglicher Art haben den Dienst vollständig, flächendeckend und nachhaltig substituierbar gemacht. Selbst die kleinsten Mobilfunkangebote schliessen den Zugang zum Internet im Abonnementspreis mit ein und bieten bereits heute weit bessere und günstigere Alternativen an.

Weil es keine neue Nachfrage nach diesem Dienst mehr gibt, stellt sich die Frage nach dem Wettbewerb kaum. Der Dial-up Dienst ist nicht mehr technologieneutral, denn er beansprucht - gleich wie der Telefax Dienst - einen Sprachkanal basierend auf TDM-Technologie.

Sprachverbindungen werden bis Ende 2017 vollständig auf VoIP-Technologie migriert, VoIP eignet sich nur eingeschränkt für Datenverbindungen via Modem. Noch vorhandene Modem-zu-Modem Verbindungen können sehr einfach auf alternative Netzzugangstechnologien, entweder über Festnetz oder Mobilfunk, umgestellt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass nach Aufhebung der Pflicht ab Ende 2017 dieser Dienst vollständig eingestellt wird. Die dann noch überbleibenden Kunden müssen aktiv auf andere Lösungen migriert werden.

3.2.7.3 Schlussfolgerung

Der Dienst ist nicht mehr schutzwürdig, die Nachfrage nach dem Schmalband-Internet-Zugang über das Telefonnetz ist fast vollständig eingebrochen. Andere Anbieter haben den Dienst wegen der geringen Marktdurchdringung und der vollständigen Substitutionsmöglichkeiten bereits eingestellt. Die Technologieneutralität ist wegen der Umstellung auf VoIP nicht mehr erfüllt. Eine Angebotspflicht für diesen Dienst ist aufgrund aller Kriterien nicht mehr gerechtfertigt. Die Datenübertragung über

Schmalband via Dial-up kann aus dem Dienstekatalog der Grundversorgung gestrichen werden.

3.2.8 Öffentliche Sprechstellen (Art. 15, Abs. 1, Bst. e FDV)

3.2.8.1 Dienstbeschreibung

Eine öffentliche Sprechstelle ist eine an einem bestimmten Ort der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Telekommunikationsinstallation für das Führen kostenpflichtiger Telefongespräche. Ende 2012 gab es in der Schweiz gemäss den jüngsten offiziellen Daten 5678 öffentliche Publifone20. Bei den öffentlichen Publifonen muss jedoch unterschieden werden zwischen Installationen, die von einer Anbieterin ohne Verpflichtung zur Verfügung gestellt werden, weil diese darin eine rentable Aktivität sieht, und Installationen, die aufgrund der Verpflichtungen in der Grundversorgungskonzession betrieben werden müssen.

19Quelle: BAKOM, Offizielle Fernmeldestatistik 2012, 31. März 2014, Tabelle SF7A, S. 31.

20Quelle: OFCOM, Amtliche Fernmeldestatistik 2012, 31. März 2014, Tabelle IF3, S. 19. In Tabelle IF3 wird zwischen öffentlichen und privaten Publifonen unterschieden. Öffentliche Publifone sind von der jeweiligen FDA verwaltete Telefonkabinen an öffentlichen Standorten. Private Publifone sind an privaten, der Öffentlichkeit zugänglichen Standorten installiert und werden durch die FDA oder die Besitzer (z. B. Restaurants, Hotels usw.) verwaltet.