Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 31 Seiten

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Bericht GV-2018

somit nicht nur unerlässlich, sondern in gewissen Notlagen sogar überlebenswichtig und erforderlich für den täglichen sozialen Austausch.

Die jüngsten Daten zeigen, dass der Dienst immer häufiger genutzt wird, auch wenn die Zunahme bei den einzelnen Diensten infolge der Einführung neuer Dienste (Video-Vermittlung und Text-Apps) unterschiedlich ausfällt. 2013 wurden insgesamt 79'522 Telefonvermittlungen durchgeführt28 (Festnetz, Mobilfunktelefonie inklusive SMS), was 383'912 Vermittlungsminuten (ohne SMS) entspricht. Die Nachfrage nach SMS-Vermittlungen blieb mit 8605 Anfragen stabil.

In der Schweiz gibt es kein Konkurrenzangebot zu den Dienstleistungen für Hörbehinderte. Der Vermittlungsdienst wird einzig von der Stiftung procom angeboten. Es gibt auch keine gleich zuverlässige, rund um die Uhr verfügbare Alternative für Menschen mit Behinderungen.

Die Bewertung des Kriteriums der Technologieneutralität fällt je nach Dienstleistung unterschiedlich aus: Während die Technologieneutralität bei der SMS-Vermittlung gewährleistet ist, ist sie es für die Telefon-Vermittlung grundsätzlich auch. Jedoch ist für diesen Dienst ein bestimmtes Gerät, nämlich das Schreibtelefon, erforderlich .

3.2.9.3 Schlussfolgerungen

Trotz der insgesamt schwachen Nutzung (man muss jedoch die betroffene Bevölkerungsgruppe berücksichtigen) ist es nicht wünschenswert, auf die beiden technologieneutralen Dienste zu verzichten, die zweifellos schützenswert sind. Den Hörbehinderten stehen zwar immer mehr Kommunikationsmittel zur Verfügung, die Technologiebedürfnisse variieren aber von Generation zu Generation. Eine Streichung gewisser Dienste würde jeweils den Ausschluss einer bestimmten Gruppe von Hörbehinderten bedeuten. Zudem dürften die anfallenden Kosten höchstwahrscheinlich tragbar sein und das Kosten-Nutzen-Verhältnis positiv ausfallen. Schliesslich gilt es zu bedenken, dass keine Alternative für Menschen mit Behinderungen verfügbar ist, die ihnen die alltägliche Kommunikation mit Hörenden erleichtern würde.

3.2.10 Verzeichnis und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränk-

ter Mobilität (Art. 15, Abs. 1, Bst. g FDV)

3.2.10.1 Dienstbeschreibung

Dank des Verzeichnis- und Vermittlungsdienstes können Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität über die Nummer 1145 kostenlos Auskunft erhalten (nur für registrierte Personen / es fallen Gesprächskosten an) oder durch das Drücken einer Taste des Fernmeldegeräts oder durch das Aussprechen des Befehls «connect» automatisch weiterverbunden werden.

3.2.10.2 Analyse gemäss Ausschlusskriterien

Der Dienst ist absolut unerlässlich und eindeutig schützenswert, da er die soziale und wirtschaftliche Integration fördert und die Autonomie der Sehbehinderten und der Personen mit eingeschränkter Mobilität fördert. Gemäss den jüngsten Statistiken wurden 2013 nicht weniger als 590'239 (2012: 444'500 und 2003: 398'553) Verbindungen hergestellt29. Der Dienst weist somit unter der betroffenen Bevölkerungsgruppe eine sehr hohe Marktdurchdringung auf.

Unseres Wissens gibt es in der Schweiz kein anderes Organ, das einen solchen Dienst anbietet und es existiert keine echte Alternative für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

28Quelle: procom-Geschäftsbericht 2013, S. 12.

29Quelle: OFCOM, Amtliche Fernmeldestatistik 2012 (und 2013), Tabelle SFM2B, S. 42.