Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 27 Seiten
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orientierte Fördertätigkeit im Innovationsbereich zum grössten Teil operativ über das SBFI abgewickelt. Hier können Schnittstellen optimiert werden.
Hinsichtlich der Administrativkosten zeigt die Analyse, dass sich die heutige Organisationsform nicht durch besondere Kosteneffizienz auszeichnet. Einerseits werden Leistungen, die für die Geschäftstätigkeit unabdingbar sind, heute zu einem erheblichen Teil nicht vom ständigen Personal der Geschäftsstelle, sondern über befristete Stellen und Externe erbracht. Andererseits ist das heutige System der Expertise im internationalen Vergleich teuer, wenig flexibel und einer vergleichsweise geringen Rotation unterworfen.
Insgesamt kommt der Bericht zum Schluss, dass die heutige Funktionsweise der KTI in verschiedener Hinsicht suboptimal ist und dass dies wesentlich auf ihre aktuelle organisatorische Ausgestaltung zurückzuführen ist. Der Bericht legt dar, dass mit einer Organisation der KTI in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt den aktuellen Problemen am gründlichsten begegnet werden kann (vgl. Ziff. 1.4). Eine rechtliche Verselbständigung erscheint mit „vergleichbaren administrativen Kosten“ zur heutigen Behördenkommission realisierbar (vgl. 3.1 Auswirkungen auf den Bund).
Die Analyse wurde renommierten Expertinnen und Experten im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung zur Konsultation vorgelegt. Die Befunde der Analyse wurden durch sie bestätigt. Im Ergebnis befürworteten sie die Schlussfolgerungen sowie die Vollständigkeit und Argumentation der Analyse. Schliesslich bestätigten sie den Handlungsbedarf und sprachen sich insgesamt klar für eine grundsätzliche Reform der KTI, d.h. für ihre rechtliche Verselbstständigung, aus.
Auftrag des Bundesrates zur Erarbeitung der Vorlage
Gestützt auf die Ergebnisse der vorgenommenen Analyse hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. November 2014 dem WBF den Auftrag zur Ausarbeitung eines Spezialgesetzes zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt erteilt. Mit diesem Vorgehen kann die Motion Gutzwiller vollumfänglich erfüllt werden.
1.3 Ziele der Vorlage
Das Ziel der Schweizer Innovationspolitik besteht darin, günstige Rahmenbedingungen und attraktive Voraussetzungen für die Innovationstätigkeit von Forschung und Wirtschaft zu schaffen. Dazu gehören nicht nur innovationsfreundliche Regulationen und eine hochwertige Forschungsinfrastruktur, sondern auch eine funktionierende Innovationsförderung. Die heutige KTI-Förderung findet eine breite und stetig wachsende Nachfrage und geniesst hohe Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft. Wie gezeigt, besteht aber Optimierungsbedarf in struktureller und organisatorischer Hinsicht. Mit der Optimierung der Organisationsstruktur soll auch künftig eine effiziente Innovationförderung gesichert werden.
Die Vorlage liefert die für die Umstrukturierung notwendige Gesetzesgrundlage. Unter Beachtung der Vorgaben gemäss Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates18 sieht der Entwurf namentlich klare Führungsstrukturen vor durch eine eindeutige Trennung zwischen Vollzugsaufgaben, Gutachtertätigkeit und Aufsichtsfunktion. Die vorgesehene Organisationsstruktur ermöglicht zudem eine kohärentere Integration der Innosuisse als Förderorgan in das nationale Fördersystem. Dies betrifft einerseits die Kooperation mit dem SNF, wobei gemeinsame Programme und Initiativen dank der ähnlichen Rahmenbedingungen einfacher umgesetzt werden können. Andererseits wird auch die Schnittstelle mit der Ministerialbehörde SBFI vereinfacht, was die KTI insbesondere beim Vollzug der Innovationsförderung auf internationaler Ebene stärkt. Im Kontext der zunehmenden Internationalisierung von Forschung und Innovation dürften diese Aspekte weiterhin an Bedeutung gewinnen.
18 Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben, BBl 2006 8233 \ COO.2101.103.4.708284 10/27