Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 27 Seiten

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teure statt, wobei eine zunehmende Arbeitsteilung zwischen Produzenten, Zulieferern, Kunden, Konkurrenten, Forschungsorganisationen und Hochschulen festzustellen ist. Netzwerke zwischen Unternehmen und ihren verschiedenen Partnern haben sich als besonders erfolgreiche Organisationsform für Innovationsprozesse herausgestellt.6

In der Innovationspolitik westlicher Industriestaaten hat sich aufgrund dieser Entwicklungen der Ansatz des sogenannt nationalen Innovations-Systems (NIS) durchgesetzt. Unter einem NIS wird ein Set von unterschiedlichen Institutionen, Akteuren und ihren Beziehungen verstanden, die in einem Land oder einer bestimmten Region zur Entwicklung und Verbreitung von Innovationen beitragen. Erfolgsbestimmend für die Innovationsleistung sind funktionstüchtige Schnittstellen zwischen den verschiedenen Partnern und zwischen den Phasen im Innovationsprozess.

Das Potenzial eines NIS hängt u.a. davon ab, ob kompetente Akteure verfügbar sind, die das benötigte Wissen besitzen, um die Problembewältigung im Innovationsprozess zu unterstützen. Zudem muss dieses Wissen auch auffindbar sein, was gerade bei spezifischen Fragestellungen im Innovationsbereich für die Akteure im Innovationssystem eine grosse Herausforderung darstellt. Und schliesslich müssen die komplementären Fähigkeiten aller Beteiligten erfolgreich kombiniert werden, was meist eine intensive Zusammenarbeit voraussetzt.

Im Rahmen des NIS-Ansatzes besteht das Ziel der Innovationspolitik darin, die Funktionsfähigkeit des Innovationssystems zu unterstützen. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der verschiedene Teilsysteme wie das Wissenschafts- und Bildungssystem sowie das Wirtschaftssystem berücksichtigt. Die Innovationspolitik versucht demnach generell, das Zusammenspiel der Teilsysteme und das interaktive Lernen der beteiligten Akteure zu ermöglichen oder zu fördern.

Auch die Schweizer Innovationsförderung verfolgt diesen Ansatz. Sie versteht ihre Rolle subsidiär zu jener der Privatwirtschaft. In Bereichen, die nicht explizit dem Staat übertragen sind, wird die Verantwortung für Innovationsentscheide privaten Akteuren überlassen. Dazu gehört auch, dass im Bereich der Innovationsförderung durch die KTI – im Unterschied zur Förderung in vergleichbaren Ländern – keine Beiträge direkt an private Unternehmen gewährt werden. Die Rolle des Staates wird darin gesehen, günstige Rahmenbedingungen, attraktive Voraussetzungen sowie Anreize für die Innovationstätigkeit der Unternehmen zu schaffen, etwa durch innovationsfreundliche Regulationen, materielle Vorleistungen wie eine hochwertige Forschungsinfrastruktur und die Gewährleistung einer internationalen Vernetzung von Wirtschaft und Forschung.

Der Bund stützt seine Rolle auf den verfassungsmässigen Auftrag, die wissenschaftliche Forschung und Innovation zu fördern. In der Umsetzung gemäss FIFG ist das schweizerische Fördersystem zentralistisch organisiert und wird hauptsächlich über die beiden Förderorgane SNF und KTI vollzogen.7 Der SNF ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftliche Forschung. Er fördert diese von der Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Forschung. Die KTI ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Die Förderung durch den SNF und die KTI deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette des wissenschaftsbasierten Innovationsprozesses ab, ausgenommen die Phase der Pilot- und Demonstrationsförderung im industriellen Massstab, die durch Bundesstellen wie beispielsweise das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie wahrgenommen wird. Die Aufgaben der Förderorgane im Innovationssystem sind somit ergänzend.

Gesellschaft durch Forschung, insbesondere anwendungsorientierte Forschung, und die Verwertung ihrer Resultate.“

6 Vgl. Hotz-Hart und Rohner (2014): Nationen im Innovationswettlauf – Ökonomie und Politik der Innovation. Berlin/Wiesbaden: Springer Fachmedien.

7 Neben der Förderung durch SNF und KTI bestehen weitere Fördermassnahmen des Bundes im nationalen Bereich in der Form subsidiärer Unterstützung von Forschungseinrichtungen ausserhalb von Hochschulen sowie im Bereich der Ressortforschung, welche die Bundesverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. \ COO.2101.103.4.708284 5/27