Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 27 Seiten
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Übersicht
Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technolo-
gie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Damit soll die KTI im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft besser für die zukünftigen Herausforderungen in der Innovationsförderung gewappnet sein.
Die KTI ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Ihre Mission ist es, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen, um Innovationsprozesse zu unterstützen und zu beschleunigen. Sie agiert als Katalysator für Innovationen, indem sie über Innovationsprojekte Unternehmen mit Forschungsinstitutionen zusammenbringt. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Unterstützung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums sowie der Gründung und des Aufbaus wissenschaftsbasierter Unternehmen. Ferner unterstützt die KTI die Verwertung des Wissens und den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die KTI ist heute im Bundesgesetz vom 14. Dezember 20121 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) als eine ausserparlamentarische Kommission geregelt. Seit ihrer Einsetzung im Jahr 2011 ist sie mit Entscheidbefugnissen ausgestattet. Sie ist als Förderorgan in der Schweiz fest etabliert. Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Form einer ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist. So sind insbesondere eine klare Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht nicht gewährleistet.
Die organisatorische Ausgestaltung der KTI wurde in den letzten Jahren im Rahmen von diversen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat nahm deshalb die Motion von Ständerat Felix Gutzwiller (11.4136)2 zum Anlass, eine eingehende Analyse zum organisatorischen Verbesserungspotenzial der KTI durchzuführen. Er beauftragte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zu prüfen, ob sich für die KTI die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt eignen würde. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durchgeführte Analyse zeigt auf, dass erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig sind. Diese sind nur durch eine grundlegende Reform umsetzbar. Gestützt auf die Analyse hat der Bundesrat das WBF beauftragt, eine Vorlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auszuarbeiten.
Der Gesetzesentwurf weist der neuen Anstalt mit der Bezeichnung „Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)“ die bisherigen Aufgaben der KTI zu und legt ihre Organisation fest. Die Vorlage sieht eine klare Zuteilung von Zuständigkeiten auf die festgelegten Organe vor. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. Die Reform ermöglicht zudem eine verbesserte Integration der KTI in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation.
Die Vorlage stellt gegenüber dem FIFG einen Spezialerlass dar. Das Förderorgan bleibt auch in seiner neuen Rechtsform dem FIFG unterstellt.
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1 SR 420.1
2 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20114136 \ COO.2101.103.4.708284 3/27