Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 27 Seiten

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Die öffentliche Forschungs- und Innovationsförderung durch den SNF und die KTI ist kompetitiv ausgelegt, die Forschungsthemen werden grundsätzlich bottom-up generiert8. Auch dort, wo der Bund thematische Vorgaben und Schwerpunkte setzt, werden diese einerseits unter hoher Partizipation mit wissenschaftlichen Gremien bottom-up vorbereitet, andererseits durch SNF und KTI über Förderinstrumente umgesetzt, die ausschliesslich nach kompetitiven Kriterien ausgestaltet sind.

Im Jahr 2014 hat die KTI Fördergelder im Umfang von 151 Mio. Franken gesprochen, inklusive den konjunkturell oder thematisch bedingten Programmen (Abbildung 1). Sie wendet rund 79 Prozent ihrer Fördermittel für die Unterstützung von Innovationsprojekten auf (2014: 118.5 Mio. Franken). Damit stellt die Förderung der Innovationsprojekte das wichtigste Förderinstrument der KTI dar. Dabei werden Projekte mitfinanziert, die durch Hochschulforschungsstätten oder nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs und Unternehmen als Umsetzungspartner gemeinsam, gemäss Bottom-up-Prinzip, bei der KTI eingereicht und getragen werden. Die Umsetzungspartner aus Wirtschaft und Gesellschaft erhalten direkt keine Beiträge von der KTI, profitieren aber vom Fachwissen der Hochschulforschungsstätten und nichtkommerziellen Forschungsstätten. Im Rahmen der Projektförderung bestehen keine Quoten zugunsten von Hochschulen oder einzelner Forschungsstätten. Das massgebliche Selektionskriterium ist das Innovationspotenzial der Projekte am Markt. Die Begutachtung erfolgt durch die Kommissionsmitglieder der KTI. Diese sind Vertreter der Forschung und der Wirtschaft und sind für die KTI nebenamtlich tätig.

Für innovationsorientierte KMU stellt die Innovationsförderung wichtige Ressourcen bereit, wobei im Jahr 2014 rund 71 Prozent der KTI-Förderbeiträge für Innovationsprojekte an kleine oder mittlere Unternehmen gingen.

Weitere Gelder im Umfang von ca. 7 Prozent der KTI-Fördertätigkeit kommen der Förderung zur Gründung und zum Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen zu (2014: 9.8 Mio. Franken).

Mit ca. 2 Prozent ihrer Gelder fördert die KTI den Wissens- und Technologietransfer (WTT) zwischen Hochschulen und Unternehmen namentlich mit den Förderinstrumenten “Innovationsmentoring“, „nationale thematische Netzwerke“ und „themenspezifische Plattformen“ (2014: 3.7 Mio. Franken).

Im Rahmen des Förderprogramms Energie kamen im Jahr 2014 ausserdem rund 12 Prozent der Fördermittel dem Kapazitätsaufbau in den Swiss Competence Centers for Energy Research (SCCER) zugute (2014: 18.8 Mio. Franken).

Zusätzlich ist die KTI in der internationalen Innovationsförderung tätig. In diesem Kontext beteiligt sich die KTI beispielsweise an der Evaluation von Fördergesuchen im Rahmen der Initiative EUREKA9 sowie des Instruments ERA-NET10.

8 Die Schweizer Innovationsförderung ist bei der Themensetzung im Vergleich mit dem Ausland sehr zurückhaltend. Beispielsweise orientiert sich die EU im Rahmen ihrer Forschungsrahmenprogramme an gesellschaftlichen Herausforderungen. Dabei werden Schlüsseltechnologien („key enabling technologies“) identifiziert und die Innovationsförderung danach priorisiert. Auch in den USA wird die Innovationsförderung für gesellschaftliche Ziele eingesetzt, indem beabsichtigt wird, die verarbeitende Industrie zu stärken, um dem potenziellen Verlust der US-Technologieführerschaft entgegen zu wirken. Verglichen mit der EU und den USA wird die Schweizer Innovationsförderung also deutlich weniger für spezifische Themen genutzt.

9 EUREKA ist eine Initiative für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte in marktorientierter industrieller Forschung und Entwicklung. Die Initiative hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Die Trägerschaft der Initiative wurde 1985 als nichtgewinnorientierter Verein nach belgischem Recht gegründet, die Schweiz war Gründungsmitglied. EUREKA umfasst heute 40 Mitglieder und die EU, wobei EUREKA unabhängig ist von den Rahmenprogrammen der Europäischen Kommission.

10 Das Instrument ERA-NET richtet sich an nationale und regionale Förderinstitutionen im europäischen Forschungsraum. Ziel ist es, nationale und regionale Forschungs- und Innovationsprogramme zu koordinieren und den europäischen Forschungsraum sowie bestimmte europäische Industriezweige zu stärken. Im Rahmen eines ERA-NETs werden gemeinsam abgestimmte Ausschreibungen für transnationale Forschungs- und Innovationsprojekte lanciert. Die Projektpartner werden aufgrund der nationalen Förderkriterien der jeweiligen Mitgliedsländer und -regionen finanziert. Für die Koordination eines ERA-NETs ist jeweils eine der beteiligten Förderorganisationen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat zuständig. \ COO.2101.103.4.708284 6/27