Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 27 Seiten

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Die Motion der FDP-Liberale Fraktion „Organisatorische und finanzielle Gleichstellung von KTI und SNF“ vom 15. März 2012 (12.3186) fordert die organisatorische Ausgestaltung der KTI dem Modell des SNF anzugleichen. Namentlich verlangt die Motion für die KTI die rechtliche Verselbständigung als (privatrechtliche) Stiftung. Mit Verweis auf den parlamentarischen Beratungsprozess der Motion Gutzwiller beantragte der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion. Am 19. März 2014 hat der Nationalrat auch die Motion FDP-Liberale Fraktion deutlich angenommen (Stimmenverhältnis 100:77). In der WBK-S vom 24. Juni 2014 wurde die Motion – in ausdrücklicher Erwartung der Umsetzungsentscheide zur Motion Gutzwiller – zur Sistierung empfohlen. Der Ständerat hat daraufhin die Motion am 23. September 2014 formell an die Kommission zurückgewiesen. Wegen dem vergleichbaren Inhalt soll zuerst die Umsetzung der Motion Gutzwiller begutachtet werden.

1.2 Handlungsbedarf

Bericht des WBF über die organisatorische Ausgestaltung der KTI

Der Bundesrat hat die Motion Gutzwiller zum Anlass genommen, neben den rein finanztechnischen Aspekten eine weiterführende Analyse der Organisationsform durchzuführen. Er beauftragte in seinem Beschluss vom 26. Juni 2013 das WBF, in Zusammenarbeit mit dem EFD die „Annäherung der rechtlichen Ausgestaltung“ der heutigen KTI an den SNF vertieft zu prüfen. Die Analyse sollte insbesondere zeigen, ob in der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt16 im Vergleich zum Status quo, unter Wahrung vergleichbarer Administrativkosten, substantielle Verbesserungen in der Führung und finanziellen Steuerung der KTI und in der Koordination und Kooperation mit dem SNF erzielt werden können.

Um diesen Auftrag zu erfüllen, führte das WBF gemeinsam mit dem EFD eine umfassende Analyse durch17. Die KTI wurde in die Projektorganisation einbezogen.

Die Analyse der finanziellen Steuerung bestätigt die Antwort des Bundesrates auf die Motion vom 22. Februar 2012 und entkräftet die in der Motion Gutzwiller getroffene Annahme, wonach das Jährlichkeitsprinzip die Kreditführung der KTI in ihrer langfristigen Planung erschwert. Allerdings identifiziert die Analyse der Strukturen diverse Herausforderungen in organisatorischer Hinsicht, die sich unter anderem auf die finanzielle Steuerung auswirken. Sowohl die unklare Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Präsidium und Geschäftsstelle als auch die heutige Konzeption der KTI-internen Governance sind problematisch. Einerseits ist in der Rechtsform der Behördenkommission die Aufsichtsverantwortung über das Fördergeschäft mangelhaft organisiert. Diese Verantwortung liegt nach heutiger Regelung im Aufgabenbereich des Präsidiums, das jedoch seinerseits in die Förderentscheide direkt involviert ist. Andererseits besteht eine unklare Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen dem Präsidium und der Geschäftsstelle, insbesondere in der Finanzplanung und im Finanzcontrolling. Grundlegende Anforderungen von „Good Governance“ sind in der heutigen Konzeption nicht ausreichend erfüllt.

Weiter zeigt die Analyse Optimierungsbedarf im Bereich der Kooperation mit dem SNF. Die Komplementarität der beiden Förderorgane KTI und SNF kommt heute in der Praxis bei der Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten zu wenig zum Ausdruck. Zudem besteht bei der Innovationsförderung auf internationaler Ebene sowie in der in diesem Bereich wichtigen Schnittstelle der KTI zu Ministerialaufgaben ein erhebliches Optimierungspotenzial. Sowohl unter dem Gesichtspunkt der Effizienz als auch im Hinblick auf mittelfristige Entwicklungsmöglichkeiten der KTI besteht Handlungsbedarf. Während die KTI heute vorwiegend für die nationale Fördertätigkeit zuständig ist, wird die international

16 Unter Beachtung der Vorgaben gemäss Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates wurde eine Stiftungslösung ausgeschlossen.

17 Bericht des WBF über die organisatorische Ausgestaltung der KTI vom November 2014; http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37408.pdf \ COO.2101.103.4.708284 9/27