Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 24 Seiten
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Anhang 1, Tabelle 11: Hauskatzen
Anmerkung 2 wird der Präzisierung von Art. 80 Abs. 3 und 5 angepasst und verwendet der Klarheit halber explizit den Begriff „Käfig“.
Anhang 2, Tabelle 1
Grob strukturiertes Futter wird neu auch bei Degus und Chinchillas gefordert, weil es wie zum Beispiel bei Meerschweinchen, Hamstern und Mongolischen Rennmäusen auch als Grundnahrungsmittel anzusehen ist. Bei diesen Arten ist grob strukturiertes Futter schon länger Pflicht.
Anhang 2, Tabelle 1, Zeile 18
Die Mindestanzahl für Tupaia (Spitzhörnchen) soll von 5 Tieren auf 2 Tiere angepasst werden. Die Mindestgehegefläche wird neu auf 1.5 m2 und das Volumen auf 3 m3 angepasst. Die Flächenzugabe für jedes weitere Tier bleibt wie bisher bei 0.5 m2 festgesetzt. Damit stehen einer Gruppe von 5 Tieren wie bisher 3 m2 zur Verfügung. Tupaias sind schwierig in Gruppen zu halten, ausser es handelt sich um Elterntiere mit Nachkommen. Deshalb kann nicht begründet werden, weshalb die Mindestgruppengrösse 5 Tiere sein soll. Tupaias sind zudem wesentlich kleiner als die Marmosetten, für die eine Mindestgehegefläche, ebenfalls für 2 Tiere, von 3 m2 definiert ist.
Anhang 2, Tabelle 2
Afrikanische Strausse, Nandus, Kasuaren und Emus müssen nicht unbedingt einen Innenraum zur Verfügung haben. Ein Unterstand, der Witterungsschutz bietet, genügt für diese Tierarten. Weil die Mindestflächenangaben in der Tabelle unter „Innenraum“ stehen, wird in den besonderen Angaben darauf hingewiesen, dass die Flächen auch für einen Unterstand gelten.
Neu muss zudem den Wachteln-Legehennen ein Unterschlupf zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem gibt es Vorschriften zu den Mindestmassen und zur Gestaltung der Nester und es muss geeigneter Sand zur Aufnahme zur Verfügung stehen.
Anhang 2, Tabelle 7: Speise- und Besatzfische
Die Werte für den Tierbesatz, die Wasserparameter und den Futterentzug wurden basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Expertenmeinungen und Diskussionen mit Branchenvertretern aktualisiert. Konkret werden folgende Änderungen vorgenommen:
20/24 011.4/2013/16388 \ COO.2101.102.5.418861 \ 000.00.02