Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 24 Seiten
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2. Änderung anderer Erlasse Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (EDAV-Ht, SR 916.443.14) Ingress und Art. 5
Die Abkürzung „TSG“ wird neu im Ingress eingeführt und kann demzufolge in Art. 5 verwendet werden.
Art. 34 Ausstellung
Neu soll der Tierarzt die Nummer des Heimtierpasses, wenn ein solcher ausgestellt wird, an die Betreiberin der zentralen Datenbank melden.
Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) Art. 10quater Herdenschutzhunde
Der Verweis in Abs. 2 Bst. d muss angepasst werden, da die Meldung des vorgesehenen Einsatzes als Herdenschutzhund neu in der TSchV geregelt wird.
18/24 011.4/2013/16388 \ COO.2101.102.5.418861 \ 000.00.02