Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/27: Verordnung über die Einführung der Landesverweisung · 32 Seiten
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4.2 Auswirkungen für die Kantone
Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen sollten keine grossen finanziellen und personellen Auswirkungen haben, die nicht bereits durch die neuen Gesetzesbestimmungen bedingt sind.
Die zusätzlichen Pflichten, Daten über die Anordnung und den Vollzug der Landesverweisung in bestimmten Datenbanken zu erfassen oder an andere Behörden zu melden, sollten nur einen marginalen Mehraufwand für die zuständigen Behörden zur Folge haben.
5 Auswirkungen auf das Freizügigkeitsabkommen und die Schengen-Assoziierungsabkommen
Die Verordnungsänderungen haben keine über die Gesetzesänderungen vom 20. März 2015 hinausgehenden Auswirkungen auf das Abkommen vom 21. Juni 199937 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit.
Mit den Anpassungen der N-SIS-Verordnung (vgl. oben, Ziff. 2.11) wird den Anforderungen der Schengen-Assoziierungsabkommen38 Rechnung getragen.