Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 35 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, EIDG)

5 Einzelfragen

5.1 Interoperabilität

Die Vernehmlassungsvorlage sieht in Art. 18 vor, dass die E-ID-Systeme interoperabel sind, so dass jede E-ID bei jedem E-ID-verwendenden Dienst eingesetzt werden kann. Zudem soll die Interoperabilität im internationalen Kontext die spätere Notifizierung ermöglichen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu diesem Punkt geäussert haben, begrüssen diese Vorgabe grundsätzlich, und fordern zudem einen Identitätsvermittlungsdienst – auch E-ID-Broker genannt.

VS, GR, BE und SH weisen auf die grosse Bedeutung der Interoperabilität hin, wobei GR und TI zudem zur Klärung der Rolle des Identitätsverbunds Schweiz IDV auffordern.

Von den Parteien erwähnen CVP, Grünliberale und FDP die Bedeutung der Interoperabilität. Die zentrale Forderung der FDP ist die Interoperabilität zwischen den E-ID-Systemen verschiedener Anbieter und der Sicherstellung der Schnittstelle zwischen dem IDV Schweiz und den IdP und verlangt diesbezüglich ergänzende Bestimmung im Gesetz.

Von den Gebietskörperschaften fordert der SSV die Bezugnahme auf den Identitätsverbund IDV Schweiz.

Auch die Dachverbände der Wirtschaft FER und VSKB sehen die Interoperabilität als unabdingbare Voraussetzung für die Verbreitung der E-ID. Um die Interoperabilität zu garantieren, befürwortet die SBV einen E-ID-Broker, der als Vermittler zwischen IdP untereinander und zwischen IdP und E-ID-verwendenden Diensten fungiert.

Von den Vereinigungen im IKT-Bereich sprechen sich ASUT, Digitalswitzerland, KARTAC, SFTI, SWITCH und SwissICT ausdrücklich für die Interoperabilität, auch im internationalen Bereich, aus. Digitalswitzerland befürwortet eine Vermittlerplattform, durch welche Identitäts-Attribute zwischen den IdP transferiert werden können.

Coop, Post, SBB, SwissSign AG und UBS sehen Regelungsbedarf für die internationale Interoperabilität, d.h. die Anerkennung von ausländischen elektronischen Identifizierungsmitteln. Darüber hinaus soll im Gesetz die finanzielle Abgeltung zwischen den IdP festgelegt werden. Die Swisscom schlägt vor, einen Identitäts-Broker als Bindeglied der IdP untereinander und zwischen IdP und E-ID-verwendenden Diensten einzusetzen.

NüGlarus spricht sich für die Sicherstellung der Interoperabilität der schweizerischen E-ID mit üblichen EU-Identitäten aus.

5.2 E-ID-Registrierungsnummer

Der Vorentwurf geht davon aus, dass die heutige Praxis der Nutzung der AHVN13 bestehen bleibt, und führt deshalb zusätzlich eine E-ID-Registrierungsnummer ein, die für die E-ID aber auch für andere Anwendungen zur Verfügung stehen soll.

BE, BL, LU, NE, SH, UR, VD, ZH und ZG würden es begrüssen, wenn die AHVN13 auch für die E-ID verwendet werden könnte. AG, BS und VS sind mit der gewählten Lösung und der Einführung einer nicht-sprechenden Identifikationsnummer einverstanden.

Die Parteien BDP, GPS und Piratenpartei sprechen sich gegen die Einführung einer E-ID-Registrierungsnummer aus und schlagen transaktionsbezogene einmal verwendbare Authentisierungscodes vor.

Pfäffikon ZH begrüsst die vorgeschlagene Möglichkeit der Verwendung der AHVN13.