Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 35 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, EIDG)

1 Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs

Rechtssicherheit und Vertrauen sind wesentliche Voraussetzungen für die Abwicklung von Geschäften. Dazu gehören adäquate Kenntnisse über die Identität der Beteiligten. Für die physische Welt stellt der Bund dazu bereits heute konventionelle Identifizierungsmittel aus, nämlich Schweizer Pass, Identitätskarte und Ausländerausweis. Ergänzend dazu soll nun die Identität einer natürlichen Person auch elektronisch nachgewiesen werden können, mittels einer „elektronischen Identität“, bzw. technologie- und trägerneutral formuliert, mittels „elektronischen Identifizierungseinheiten (E-ID)“. Staatlich anerkannte E-ID werden es den Inhaberinnen und Inhabern ermöglichen, sich bei Online-Diensten (E-ID-verwendenden Diensten) sicher zu registrieren und sich später erneut sicher anzumelden. Weitere Vertrauensdienste wie die elektronische Signatur können von IdP angeboten werden, sind jedoch nicht Bestandteil der E-ID.

Der Vorentwurf geht von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Die notwendige Akzeptanz für die E-ID soll mit vertrauenswürdigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen – verbunden mit der Leistungsfähigkeit und Dynamik des Marktes – erreicht werden. Geeignete IdP werden vom Bund zur Ausstellung von anerkannten E-ID und zum Betrieb von anerkannten E-ID-Systemen ermächtigt.

2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Mit Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2012 wurde das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BK, dem WBF, dem UVEK und dem EFD ein Konzept und einen Rechtsetzungsentwurf für elektronische staatliche Identifikationsmittel zu erstellen, die mit der Identitätskarte (IDK) abgegeben werden können. Im ersten Entwurf des Konzepts, vorgestellt im Aussprachepapier vom 28. Februar 2014, wurde davon ausgegangen, dass der Staat als hoheitlicher Identitätsdienstleister (Identity Provider, IdP) auftritt und allen Schweizerinnen und Schweizern zusätzlich zur IDK auch eine E-ID abgegeben wird. Das Konzept wurde 2014 und 2015 bei den Ämtern und bei Marktteilnehmern in Konsultation gegeben.

Aufgrund der Rückmeldungen und der Erfahrungen in anderen Ländern wurde das Konzept grundlegend überarbeitet. Eigenentwicklungen durch den Staat und staatlich abgegebene E-ID führen in der Regel zu hohen ungedeckten IKT-Kosten für die öffentliche Hand (z. B. für Support, Lesegeräte, Software), da zu wenig flexibel auf die schnell ändernden Bedürfnisse und Technologien reagiert werden kann. Hingegen verbreiten sich heute privatwirtschaftliche elektronische Identifizierungsangebote verschiedener Sicherheitsniveaus (z. B. Apple-ID,

Google ID, Mobile ID, OpenID, SuisseID, SwissPass etc.). Welche der derzeit gängigen E-ID auch mittel- und längerfristig bestehen werden, ist heute kaum abzuschätzen. Deshalb geht das neue Konzept von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten aus.

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 Kenntnis vom E-ID-Konzept 2016 genommen, das EJPD mit der Ausarbeitung eines Gesetzes beauftragt und die Rahmenbedingungen für die Gesetzgebung festgelegt.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) (bis November 2017 Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten) dauerte vom 22. Februar 2017 bis zum 29. Mai 2017. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.