Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 35 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, EIDG)

ne auch die grenzüberschreitende Interoperabilität genutzt werden. Das Gesetz sollte daher lediglich voraussetzen, dass das vom schweizerischen Recht vorgegebene Niveau an Datensicherheit und Datenschutz einzuhalten ist. SBB und UBS regen an, verschiedene Anerkennungsverfahren von Anbietern anderer anerkannter Dienste, z.B. Signaturen oder Zustellplattformen, jeweils auch für den anderen Bereich gelten zu lassen, sofern eine gewisse Gleichwertigkeit vorliegt. Die Post stellt fest, dass die Anerkennungsvoraussetzungen für IdP, für anerkannte Zertifizierungsdienstanbieter (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03), für anerkannte Zustellplattformen (Anerkennungsverordnung Zustellplattformen, SR 272.11) und für zertifizierte Gemeinschaften (EPDG) voneinander abweichen und dass die Gemeinsamkeiten der genannten Stellen eine Harmonisierung der materiellen und formellen Anerkennungsvoraussetzungen rechtfertigen. Post und SBB sehen Unklarheiten bezüglich der Auswirkungen der Pflicht zur Erneuerung der Anerkennung, vor allem im Fall der Nicht-Erneuerung.

Inclusion Handicap regt an, als zusätzliche Voraussetzung aufzuführen, dass die zugelassenen IdP sicherzustellen haben, dass für Menschen mit Behinderung keine Benachteiligungen bei der Antragstellung für eine E-ID bestehen. Eine Privatperson (B. Oldani) regt an, auf die ausreichende Versicherung zur Deckung der Haftpflicht des IdP zu verzichten. Eine Privatperson (D. Muster) schlägt vor, die Aufzählung in Art. 4 Abs. 4 abschliessend zu gestalten und auf den Begriff „insbesondere“ zu verzichten. Eine Privatperson (B. Oldani) vermutet, dass die Gesetzesartikel von reinen Juristen mit Null Verständnis in Informatik formuliert wurden und schlägt vor, auf die Delegationsnorm in Abs. 4 und damit auf den Erlass von technischen Vorschriften zu verzichten sowie eventuelle Probleme mit technischer Innovation und nicht mit Vorschriften zu lösen.

6.2.3 Art. 5 Sicherheitsniveaus

FR und ZH begrüssen die Festlegung von drei verschiedenen Sicherheitsniveaus. TG

wünscht für jedes Sicherheitsniveau eine eigene E-ID erstellen zu können, die Ausstellung einer einzelnen, hochsicheren E-ID, die dann gemäss Art. 5 Abs. 3 des Entwurfs auch auf einem tieferen Sicherheitsniveau Verwendung finden kann, ist nicht erwünscht. NW äussert sich eher kritisch zu den Sicherheitsniveaus, da es für den Anwender verwirrend sein dürfte, welche Sicherheit er mit den Stufen „niedrig“, „substanziell“ und „hoch“ erhält. GR bemerkt, dass es fürs E-Voting sehr vorteilhaft wäre, wenn die Benutzergeräte von anerkannten E-ID-Systemen die nötigen Eigenschaften für die verifizierbare medienbruchfreie elektronische Stimmabgabe mitbringen. Es sei deshalb darauf zu achten, dass Sicherheitsniveau "hoch" auch die Anforderungen für E-Voting abdecke.

SBV und VSKB regen an, die Ausführungsbestimmungen der Mindestanforderungen für jede der drei Sicherheitsstufen (niedrig, substanziell, hoch) auf Verordnungsebene konsequent prinzipienbasiert zu entwickeln, damit sie den dynamischen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen.

Der ISSS macht Formulierungsvorschläge sowie Anmerkungen und verlangt Konkretisierungen; insbesondere sollen die Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung mit dem ZertES identisch sein. KARTAC und SPA schlagen vor, dass die E-ID die Anforderungen nach der Geldwäschereigesetzgebung und nach den einschlägigen Standesregeln erfülle und dass eine bereits vorgenommene Identifikation nach Geldwäschereigesetzgebung zu akzeptieren sei. KARTAC und SPA schlagen die freie Zuordnung von zusätzlichen Attributen unabhängig vom Sicherheitsniveau vor; Art. 5 soll um eine entsprechende Formulierung ergänzt werden. KARTAC und SPA schlagen eine Ergänzung von Art. 5 Abs. 4 vor (Der Bundesrat regelt, … insbesondere die massvollen Mindestanforderungen …), um sicherzustel-