Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 35 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, EIDG)

3 Eingereichte Stellungnahmen

3.1 Teilnahme

Von den 65 zur Stellungnahme eingeladenen Adressatinnen und Adressaten haben 48 geantwortet. Stellung genommen haben 26 Kantone, 8 politische Parteien und 54 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 88 Stellungnahmen ein.

Es sind 40 unaufgeforderte Stellungnahmen eingegangen. Sie stammen zum einen von Verbänden aus der Wirtschaft, insbesondere den Branchen ICT und Finanzdienstleistungen,

und dem Bereich E-Government und E-Health, zum anderen von Privatpersonen.

Santésuisse hat ausdrücklich keine Bemerkungen zur Vorlage gemacht und der Schweizerische Arbeitgeberverband hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

3.2 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Zur Darstellung der Ergebnisse in diesem Bericht sind die Teilnehmenden in mehrere Kategorien unterteilt worden: Kantone; politische Parteien; Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und Gebietskörperschaften; Dachverbände der Wirtschaft; Vereinigungen im IKT-Bereich; andere Vereinigungen, Unternehmen sowie weitere Interessierte und Privatpersonen.

Den Auflistungen im Anhang lassen sich die in den jeweiligen Kategorien enthaltenen Stellungnahmen entnehmen (siehe Anhang 1).

Der vorliegende Bericht beschränkt sich auf die Darstellung der zentralen und wichtigen Fragen zur Vernehmlassungsvorlage, wie sie nachfolgend ausgeführt werden. Sämtliche Stellungnahmen sind zusammen mit diesem Bericht integral veröffentlicht unter Startseite BJ > Staat & Bürger > Laufende Rechtsetzungsprojekte > E-ID-Gesetz.

4 Allgemeine Würdigung des Entwurfs

4.1 Allgemeine Anmerkungen

Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind einheitlich der Meinung, dass es eine schweizerische E-ID braucht und begrüssen – mit Ausnahme der SVP – den Erlass einer gesetzlichen Regelung. Es ist unbestritten, dass möglichst bald eine sichere Identifizierungslösung für Online-Dienste eingerichtet werden soll und dass diese Lösung international, insbesondere mit den EU-Nachbarländern, kompatibel sein soll.

In keiner der Vernehmlassungsantworten findet sich eine Forderung nach einer rein schweizerischen E-ID; die Lösung soll sich an der eIDAS-Verordnung1 der EU und deren Durchführungsverordnungen orientieren, so dass eine spätere Notifizierung möglich ist.

4.2 Bemerkungen zu Konzept und zur Aufgabenteilung Staat – Markt

Ein wiederkehrendes Thema in den Stellungnahmen ist die Rolle des Staates bei der Herausgabe der E-ID. Hauptsächlich thematisiert ist die Frage, ob der Staat oder Private eines oder mehrere elektronische Systeme für die Ausstellung, Verwaltung und Anwendung der E-

1 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG