Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/84: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seine Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) · 33 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Patienten aus Australien, Nordamerika, Japan oder Saudi-Arabien7.
Der Europarat, genauer die Europäische Direktion für Arzneimittelqualität und Gesundheitsfürsorge (EDQM), ist in Bezug auf die Organ-, Gewebe- und Zelltransplantation aktiv. Diese Arbeit trägt stark zur Erfüllung hoher Anforderungen an den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie die Förderung der Menschenrechte und der Menschenwürde bei. Zu den Konventionen, die unter der Schirmherrschaft des Europarats abgeschlossen wurden, gehört das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (1997)8, das in Artikel 21 klar festhält: "Der menschliche Körper und Teile davon dürfen als solche nicht zur Erzielung eines finanziellen Gewinns verwendet werden". Das Zusatzprotokoll über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zu diesem Übereinkommen (2002)9 erweitert das Verbot des finanziellen Gewinns auf vergleichbare Vorteile und untersagt den Handel mit Organen, Geweben und Zellen sowie Werbung in Zusammenhang mit diesem Handel. Weitere internationale Instrumente decken ebenfalls mit dem Organhandel verbundene Aspekte ab, so zum Beispiel das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2000)10 und die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005)11.
Die vor dem Hintergrund eines weltweiten Organmangels zunehmenden Probleme des Organverkaufs, Transplantationstourismus und Organhandels wurden an einem Gipfeltreffen behandelt, das 2008 in Istanbul (Türkei) von der internationalen Transplantationsgesellschaft und der Internationalen Gesellschaft für Nephrologie einberufen worden war. Über 150 Gesundheitsfachpersonen aus 78 Ländern nahmen am Gipfel teil und gaben gemeinsam die «Erklärung von Istanbul gegen Organhandel und Transplantationstourismus»12 ab. Dieses Dokument unterbreitet mehrere Strategien zur Förderung der Organspenden sowie zur Verhütung des Organhandels, der Kommerzialisierung des Transplantationswesens und des Transplantationstourismus. Ebenfalls im Jahr 2008 führten der Europarat und die Vereinten Nationen (UNO) eine gemeinsame Studie über den Handel mit Organen, Geweben und Zellen sowie den Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme durch. Im Rahmen dieser Studie wurde namentlich empfohlen, ein internationales Rechtsinstrument vorzubereiten, das eine Definition des Organhandels enthält und Massnahmen zur Verhütung dieses Handels und zum Schutz seiner Opfer sowie strafrechtliche Massnahmen zu seiner Bekämpfung vorsieht13.
In diesem Sinne leitete das Ministerkomitee des Europarats 2012 die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine strafrechtliche Konvention gegen den Handel mit menschlichen Organen in die Wege, um die Bekämpfung des Organhandels zu verstärken und die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der Organentnahme14 zu ergänzen. Angesichts der länderübergreifenden Problematik ist die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet äusserst wichtig. Die Ausarbeitung einer strafrechtlichen Konvention wurde als notwendig erachtet, da der Organhandel eine schwere Verletzung der Menschenwürde und der körperlichen Integrität der Opfer (individueller Aspekt) sowie eine Bedrohung für das Vertrauen in die staatlichen Organtransplantationssysteme (Aspekt der öffentlichen Gesundheit) darstellt.
Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen wurde im Juli 2014 vom Ministerkomitee verabschiedet und an der hochrangigen internationalen Konferenz zur Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen, die am 25. und 26. März 2015 in Santiago de Compostela
7 Shimazono Y. The state of the international organ trade: A provisional picture based on integration of available information. Bull World Health Organ 2007; 85: 955–962
8 SR 0.810.2, für die Schweiz am 1. November 2008 in Kraft getreten
9 SR 0.810.22, für die Schweiz am 1. März 2010 in Kraft getreten
10 SR 0.311.542, für die Schweiz am 26. November 2006 in Kraft getreten
11 SR 0.311.543, für die Schweiz am 1. April 2013 in Kraft getreten
12 The Declaration of Istanbul on Organ Trafficking and Transplant Tourism https://www.edqm.eu/medias/fichiers/The_Declaration_of_Istanbul.pdf
13 Trafficking in organs, tissues and cells and trafficking in human beings for the purpose of the removal of organs
14 Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2000) und Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) vom 16. Mai 2005