Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/95: Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung und Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich · 28 Seiten

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1 Grundzüge des BEPS-Übereinkommens

1.1 Ausgangslage

Das Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting; im Folgenden als "BEPS" bezeichnet), das die Verhinderung der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die Gewinnverschiebung in Länder mit einer tiefen oder vollständig fehlenden Besteuerung zum Gegenstand hat, wurde am 12. Februar 2013 mit einem ersten Bericht der OECD eingeleitet1. Gestützt darauf publizierte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 19. Juli 2013 ihren Aktionsplan mit 15 Massnahmen, um die Problematik umfassend anzugehen. Die G20 unterstützte diesen Aktionsplan und das Vorhaben, weshalb das Projekt mit gleichberechtigter Beteiligung aller G20- und OECD-Staaten an den technischen Arbeiten durchgeführt wurde.

Die Schlussberichte des BEPS-Projekts, welche im Oktober 2015 verabschiedet und veröffentlicht wurden, enthalten auch Bestimmungen zur Anpassung der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Bestimmungen stammen aus den Schlussberichten über die folgenden Massnahmen des BEPS-Aktionsplans: Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, Verhinderung von Abkommensmissbrauch, Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte und Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen. Ein Teil dieser abkommensbezogenen Bestimmungen stellen Mindeststandards dar. Die Umsetzung dieser Mindeststandards wird in sogenannten Peer Reviews durch das OECD-Gremium Inclusive Framework on BEPS2 geprüft.

Zwecks rascher und kosteneffizienter Anpassung der bestehenden DBA – weltweit bestehen über 3500 davon – wurde im Rahmen der BEPS-Massnahme 15 durch eine Gruppe von über 100 Staaten und Gebiete (Ad-hoc-Gruppe), worunter die Schweiz, ein multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (im Folgenden als "BEPS-Übereinkommen" bezeichnet) ausgearbeitet.

1.2 Entwicklung und Bedeutung des BEPS-Übereinkommens

Die Ausarbeitung des BEPS-Übereinkommens erfolgte in zwei Schritten: In einem ersten Schritt prüfte eine Gruppe von ernannten Völkerrechts- und Steuerexperten die Realisierbarkeit eines multilateralen Instruments zur Umsetzung der abkommensbezogenen BEPS-Massnahmen und Änderung bilateraler DBA. In dem am 16. September 2014 durch die OECD publizierten Bericht3 kam diese Expertengruppe zum Schluss, dass ein solches multilaterales Instrument wünschbar und machbar ist. Ausgehend von dieser Analyse wurde in einem zweiten Schritt ein Mandat für eine Ad-hoc-Gruppe ausgearbeitet, um ein multilaterales Instrument bzw. das BEPS-Übereinkommen zu entwickeln. Im Mai 2015 nahm die Adhoc-Gruppe ihre Arbeit auf, an denen die Schweiz aktiv mitgewirkt hat.

Das BEPS-Übereinkommen wurde Ende November 2016 in englischer und in französischer Sprache formell verabschiedet und von der OECD veröffentlicht. Zeitgleich verabschiedete die Ad-hoc-Gruppe auch eine Erläuterung zum BEPS-Übereinkommen (ein sogenanntes Explanatory Statement).

Der 2014 veröffentlichte Machbarkeitsbericht zum BEPS-Übereinkommen folgt dem Ansatz, dass dieses parallel zu den bilateralen DBA existiert. Nach schweizerischer Auffassung wird der Wortlaut der vom BEPS-Übereinkommen erfassten DBA durch dieses abgeändert (nach anderer Auffassung ist dies nicht der Fall; Staaten, die dieser Sicht folgen, sind der Meinung, dass das BEPS-Übereinkommen die Texte der DBA nicht abändert; nach dieser Fassung existieren das BEPS-Übereinkommen und die unter das Übereinkommen fallenden DBA nebeneinander und sind nebeneinander zu lesen, wobei das BEPS-Übereinkommen als rechtlich später abgeschlossener Erlass dem abweichenden alten DBA-Text

1 OECD, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung – Situationsbeschreibung und Lösungsansätze veröffentlicht am 12. Februar 2013.

2 Für mehr Informationen über das Inclusive Framework on BEPS siehe: http://www.oecd.org/tax/beps/bepsabout.htm

3 Der Machbarkeitsbericht nach BEPS-Massnahme 15 ist erhältlich in deutscher Sprache unter dem Link: http://www.oecd.org/tax/ausarbeitung-eines-multilateralen-instruments-zur-modifikation-bilateraler-doppelbesteuerungsabkommen-9789264235113-de.htm