Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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AI unterstützt den vorgeschlagenen Entwurf der Gesetzesänderung, da die vorgeschlagenen Massnahmen kurzfristig dazu beitragen könnten, die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst zu senken. Für eine substantielle und nachhaltige Senkung der Zulassungen zum Zivildienst seien jedoch weitere Massnahmen nötig.
SG ist der Meinung, dass die Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Dienstpflicht
umfassender geklärt werden sollte. Abgesehen davon vermöge der Lösungsansatz, die Attraktivität des Zivildienstes zu schwächen und den Zugang weiter zu erschweren nur soweit zu überzeugen, als verhindert werden solle, dass jemand nur deshalb zivilen
Ersatzdienst leiste, weil dieser Weg attraktiver erscheine. Entsprechende Massnahmen werden unterstützt. Ferner weist SG darauf hin, dass mit einer Verschärfung der
Zulassungsbedingungen für den Zivildienst weitreichende Folgen für Kantone und
Gemeinden einhergehen könnten. Ferner sei die Frage der zukünftigen Gestaltung der Dienstpflicht in einen übergeordneten gesellschaftlichen Kontext zu stellen und verschiedene Formen der Dienstpflicht seien vertieft abzuklären. Dies insbesondere auch unter Würdigung des Gesichtspunkts, dass eine allgemeine Dienstpflicht die Identifikation aller in der Schweiz wohnhafter Personen mit dem in der Bundesverfassung begründeten Gesellschaftmodell erhöhe und damit die Kohäsion der in der Schweiz lebenden Bevölkerung stärken werde.
GR unterstützt die Zielsetzung des Bundesrates, mit den vorgeschlagenen Massnahmen werde es allerdings nicht gelingen, die Ziele zu erreichen. Sie würden nicht zu einer
substantiellen, nachhaltigen Senkung der Zulassungen zum Zivildienst führen und keine wesentliche Verminderung der Attraktivität des Zivildienstes bewirken. Es werde höchstens gelingen, einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst etwas zu senken. Daher beantragt GR, weitere Massnahmen in den Revisionsentwurf aufzunehmen.
AG befindet die sieben Massnahmen als berechtigt, gleichzeitig wird das Bedürfnis nach einer integralen Betrachtungsweise sowie nach ergänzenden Massnahmen in anderen Sachbereichen unterstreicht. Zu denken seien insbesondere an Massnahmen auf Seite der Armee zur besseren Ableistung der Dienstpflicht.
TG unterstützt den vorgeschlagenen Entwurf der Gesetzesänderung. Die sieben
Massnahmen dürften die notwendigen Bestände der Armee zumindest kurz- und mittelfristig sicherstellen. Für eine längerfristige Lösung sei es indessen angezeigt, nicht nur
Massnahmen im Bereich des Zivildienstes zu ergreifen, sondern die Armee zu verpflichten, den Militärdienst attraktiver zu gestalten und insbesondere die Abgänge von bereits
ausgebildeten Angehörigen der Armee und anderweitig qualifizierten Personen zu
verhindern.
TI unterstützt den vorgeschlagenen Entwurf der Gesetzesänderung, da die Massnahmen dazu beitragen könnten, die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst zu reduzieren,
insbesondere nach Abschluss der Rekrutenschule. Es werden weitere Massnahem
vorschlagen, die eine bessere Analyse der Situation ermöglichen sollen und sicherstellen sollen, dass gemäss der Bundesverfassung diejenigen einen Antrag auf zivilen Ersatzdienst stellen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Ferner sei TI der Ansicht, dass eine allgemeine, eingehende Untersuchung des Themas notwendig sei, um eine zeitgemässe und dauerhafte Lösung zu finden.
VS unterstützt ohne Einschränkungen die vorgeschlagene Revision des Zivildienstgesetzes und die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Revision müsste aber lediglich der erste Schritt in Richtung definitive Lösung sein; die Integration des Zivildienstes in den Zivilschutz.
NE unterstützt im Allgemeinen den Entwurf der Gesetzesänderung, da die vorgeschlagenen Massnahmen dazu beitragen könnten, die Fähigkeit der Armee zur Erbringung der
erforderlichen sicherheitspolitischen Dienstleistungen zu gewährleisten. Die
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