Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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Das GNS reichte eine mit der Vernehmlassungsantwort von CIVIVA weitgehend identische Stellungnahme ein.
GIARDINO unterstützt grundsätzlich die Umsetzung der sieben Massnahmen. GIARDINO gibt weiter an, dass in der aktuellen Praxis de facto eine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst bestehe, was bei der Einführung des Zivildienstes nicht der Sinn gewesen sei und nicht akzeptiert und länger toleriert werden könne. GIARDINO bedauert, dass voreilig und unbegründet auf weitere Massnahmen verzichtet worden sei und fordert zusätzlich zu den sieben Massnahmen weitere Änderungen.
Die KBNL könne sich nicht zu den entsprechenden Massnahmen äussern; sie würden nicht auf der Handlungsebene der Fachkonferenz KBNL liegen. Man wolle jedoch den hohen Wert des Zivildienstes für die Natur betonen. Die KBNL begrüsse den Zivildienst und bezeichne diesen als wichtigen Akteur bei der Bewältigung von Aufgaben im Bereich Natur und
Landschaft.
Gemäss männer.ch widerspricht die bestehende Wehrpflicht nur für Männer der ebenfalls in der Verfassung verankerten Gleichstellung von Mann und Frau sowie dem
Diskriminierungsverbot. Der Zivildienst sei eine beschränkte Möglichkeit, diese
Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung von Männern aufzuweichen. Werde nun der Zugang zum Zivildienst weiter eingeschränkt und die Dienstleistung erschwert, so werde die geschlechtsspezifische Diskriminierung weiter verschärft oder zumindest beibehalten. Für die vorliegende Revision bestehe kein Handlungsbedarf, sie führe zu einer
Ungleichbehandlung von Dienstpflichtigen und stelle einen Verstoss gegen den UNO-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte dar.
Die KOG ZH unterstützt die Vorlage. Trotz der Notwendigkeit, die Attraktivität des
Zivildienstes zu senken, seien zwei Schranken zu beachten: Nicht zu rütteln sei am
Anspruch auf Ersatzdienst, wenn ein Dienstpflichtiger den Militärdienst mit dem Gewissen nicht vereinbaren könne, ferner sei die Rückkehr zur Gewissensprüfung politisch
offensichtlich nicht mehr mehrheitsfähig. Das Ziel der Revision müsse einerseits das
Sicherstellen des Armeebestandes und anderseits das Ausgestalten des Zivildienstes im Sinne der ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers – der eine Gewissensnot –
voraussetzte sein.
Procap beurteilt die vorgeschlagene Änderung des Zivildienstgesetzes insgesamt kritisch, da befürchtet werden müsse, dass die Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben – welche heute von den Zivis geleistet werden – darunter leidet würde. Procap sei dagegen, dass der wertvolle Beitrag der Zivildienstleistenden zur Begleitung und Förderung von Menschen mit Behinderungen reduziert werden solle.
Pro Infirmis schätzte den Einsatz von Zivildienstleistenden im Interesse von Menschen mit Behinderungen sehr. Die vorgesehenen Änderungen des Zivildienstgesetzes hätten das Ziel, den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. Pro Infirmis sei in Sorge, dass damit auch wertvolle Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen abgebaut würden. In diesem Sinne unterstützte Pro Infirmis die Stellungnahme von CIVIVA und ersuche darum, den Zugang zum Zivildienst nicht zulasten von Menschen mit Behinderungen zu erschweren.
Gemäss servicecitoyen.ch sei es unerlässlich, die Stärke einer voll funktionsfähigen Armee zu gewährleisten, es stelle sich jedoch die Frage, ob die vorgeschlagenen Mittel zur
Erreichung dieses Ziels wirksam seien. Darüber hinaus gehe der zur Konsultation vorgelegte Entwurf von der fragwürdigen Prämisse aus, dass der Zivildienst den Armeebestand betreffe und gebe keine Garantie dafür, dass die von der Armee geforderten Zahlen erreicht würden. Schliesslich würden die vorgeschlagenen Massnahmen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verletzen, der integraler Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung sei. Andere Massnahmen werden vorgeschlagen.
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