Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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Der jetzige Faktor solle nur erhöht werden, wenn noch viele Diensttage zu leisten seien (flexible Erhöhung je nach Diensttagen in 0,1er Schritten bis maximal Faktor 1,4). Auch sei es möglich, Einschränkungen für den Übertritt vorzusehen.
Gemäss GSoA führe die Massnahme zu einer unverhältnismässig starken
Benachteiligung der Betroffenen.
Die Jugendsession merkt an, bereits 1991 und 2013 ausdrücklich gefordert zu haben,
dass Militär- und Zivildienst die gleiche Dauer haben solle. Die die Massnahme werde abgelehnt, da sie dem geforderten Grundsatz der Gleichbehandlung widerspreche.
NW befürwortet grundsätzlich den gleichen Faktor für Kader, gibt aber zu bedenken,
dass es schon gegenwärtig nur wenige Zulassungen zum Zivildienst von Kadern gebe. Für diese spiele es keine Rolle, ob sie ein paar Tage länger Zivildienst leisten müssten. Daher werde die Massnahme bei der Reduktion der Abgänge von militärischen Kadern in den Zivildienst kaum spürbar sein.
4.5 Massnahme 4
Mediziner dürfen ihre Zivildiensttage nicht mehr auf Pflichtenheften für Mediziner leisten.
Die Massnahme wird von nachfolgenden Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt: ZH, UR, FR, SO, AG, VS, SZ, LU, AI, BL, GL, OW, AR, TH, NE, GE, JU, SH, BE, TI, CVP,
FDP, SVP, EDU, sgv, KOG ZH, AWM, LKMD, Pro Militia, RK MZF, SOG, SFV, SUOV,
VSWW, CP, VSN, Chance Schweiz und GIARDINO.
Gegen die Massnahme sprechen folgende Vernehmlassungsteilnehmende aus: NW, SG, GR, ZG, BDP, EVP, glp, GPS, SPS, Städteverband, Amnesty, CENAC, CNSI, EKKJ,
EMK, Frauen für den Frieden, GSoA, H+, Insieme, INSOS, Pro Natura, SAJV, SEK, SFR, CIVIVA, HévivA, VSLCH, vahs, GNS, ANEMPA, AVOP, Jugendsession, Procap,
servicecitoyen.ch, männer.ch, Pro Infirmis, VFG, SCI und 119 Einsatzbetriebe.
Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden halten bezüglich Massnahme 4 folgende Argumente und Vorbehalte fest:
ZH bringt den Vorbehalt an, dass klarer nachgewiesen werden müsste, dass die
Gleichwertigkeit von Militärdienst und Zivildienst bessere Nachachtung verschafft werden könne.
Gemäss UR, SO, FR und RK MZF könnten durch die Massnahme die Abgänge von
Medizinern in den Zivildienst reduziert werden. Es sei allerdings völlig offen, ob ein Mediziner nicht doch diejenige Option wählen würde, bei welcher er Zeitpunkt und Ort seiner Dienstleistung selber bestimmen könne.
AG begrüsst die Massnahme, da damit Privilegierungen für einzelne Personengruppen
beseitigt würden.
TI befürchtet, dass die Ärzte diejenige Option wählen würden, bei welcher sie Zeitpunkt
und Ort ihrer Dienstleistung selber bestimmen können, beispielsweise in
Gesundheitseinrichtungen, in denen sie nebenbei noch ihre beruflichen Fähigkeiten verbessern können. Die Massnahme müsse daher überprüft werden und der Militärdienst müsse attraktiver gestaltet werden (z.B. berufliche Anerkennung, Zertifizierung,
Vorbereitung auf Prüfungen usw.), damit Ärzte nicht auf alternative Systeme
zurückgreifen müssten, um ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bund nachzukommen.
VS befindet die Massnahme als gerechtfertigt.
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