Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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BE ist mit der Stossrichtung der vorliegenden Revision einverstanden. Massnahmen, welche die Zulassungen zum Zivildienst senken, seien überfällig. Wer bereit sei, Militärdienst zu leisten, dürfe sich nicht benachteiligt vorkommen. Auch für bereits in die Armee eingeteilte Personen, welche bereits einen Teil ihrer Dienstpflicht geleistet haben, dürfe es nicht länger attraktiv sein, in den Zivildienst zu wechseln. Die Bereitschaft, Militärdienst mit allen

Unannehmlichkeiten zu leisten, sei Voraussetzung für die Armee und dürfe nicht durch eine de facto Wahlmöglichkeit für einen angenehmeren Dienst unterminiert werden. Die

vorgeschlagenen sieben Massnahmen und die damit verbundenen Gesetzesänderungen werden vollumfänglich begrüsst. BE äussert sich ferner dahingehend, dass mit dem

vorliegenden Entwurf die Einführung langfristig wirksamer Massnahmen auf Jahre hinaus verzögert werde, weshalb Anträge auf verschiedene weitere Massnahmen gestellt werden. BE ist zudem der Ansicht, dass auch die Armee Massnahmen ergreifen müsse, um den Militärdienst – soweit wie möglich – attraktiver zu machen.

Gemäss LU gefährde die Abwanderung von dienstpflichtigen Personen in den Zivildienst die Armeebestände. Um die stetig steigende Zahl der Zulassungen zum Zivildienst zu senken, würden daher die vorgeschlagenen Massnahmen unterstützt. Würden diese jedoch nicht ausreichen, seien weitere Massnahmen entsprechend den Vorschlägen der RK MZV in Erwägung zu ziehen.

UR unterstützt den vorliegenden Entwurf der Gesetzesänderung grösstenteils, da die

vorgeschlagenen Massnahmen kurzfristig dazu beitragen könnten, die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst zu senken. Grundsätzlich sei UR der Ansicht, dass es nicht nur Massnahmen zu entwickeln gebe, um die Attraktivität des Zivildienstes zu senken. Es seien unbedingt auch Strategien zu entwickeln, um die Attraktivität des Militärdienstes zu steigern. UR geht nur bedingt davon aus, dass die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen zu einer

substantiellen und nachhaltigen Senkung der Zulassungen zum Zivildienst führen würden. Auch würden die Massnahmen kaum eine wesentliche Verminderung der Attraktivität des Zivildienstes bewirken. Es werden weitere Massnahmen vorgeschlagen, die im neuen

Zivildienstgesetz sowie flankierend dazu berücksichtigt werden sollten.

SZ unterstützt die sieben Massnahmen, fordert jedoch noch weitere Verschärfungen bzw. Massnahmen. SZ ist überzeugt, dass ohne die Umsetzung der in Frage stehenden

Massnahmen der Sollbestand der Armee ernsthaft gefährdet sei. Die Ergreifung von

Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Alimentierung der Armee sei nun unabdingbar.

OW begrüsst die geplanten sieben Massnahmen und die vorgeschlagene Änderung des Zivildienstgesetzes. Für eine substantielle und nachhaltige Senkung der Zulassungen zum Zivildienst würden diese Massnahmen jedoch zu wenig weit gehen. Ein Teil der von der RK MZF vorgeschlagenen, flankierenden Massnahmen könnten eine stärkere Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst bewirken. Zudem sei auch die Armee gefordert, die Rahmenbedingungen von Dienstleistungen der Angehörigen der Armee so auszugestalten, dass die Anzahl Zivildienstgesuche abnehmen würden.

NW unterstützt den vorliegenden Entwurf der Gesetzesänderung nicht. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien nicht geeignet, um die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst substantiell und nachhaltig zu senken. NW schlägt vor, eine allgemeine, geschlechtsneutrale Wehrpflicht einzuführen und empfiehlt andere Massnahmen, die im neuen Zivildienstgesetz sowie

flankierend dazu berücksichtigt werden sollten.

GL unterstützt die Vorlage, da die vorgeschlagenen Massnahmen dazu beitragen würden, die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst zu senken. Gleichzeitig werde die Auffassung nicht geteilt, dass die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen zu einer substantiellen und

nachhaltigen Senkung der Zulassungen zum Zivildienst führen würden. Auch würden die Massnahmen zu keiner wesentlichen Verminderung der Attraktivität des Zivildienstes führen.

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