Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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Massnahmen fordern die AWM, der VSWW und der SUOV weitere Einschränkungen für den Übertritt aus dem Militärdienst in den Zivildienst.

Gemäss dem CENAC könne ein Gewissenskonflikt zu jeder Zeit und aus jedem Grund auftreten. Dies dürfe nicht aufgrund der militärischen oder administrativen Logik

eingeschränkt werden. Der Tatbeweis sei bereits ein Kompromiss. Betreffend die sieben Massnahmen verweist das CENAC auf die Vernehmlassung von CIVIVA.

Das CNSI lehnt die Revision des ZDG ab. Für die vorliegende Revision bestehe kein

Handlungsbedarf, sie führe zu einer Ungleichbehandlung von Dienstpflichtigen, stelle einen Verstoss gegen den UNO-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte dar und habe unklare Auswirkungen.

Die EKKJ bedauert zutiefst die allgemeine Ausrichtung des Änderungsentwurfs, der darauf abziele, die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst erheblich zu verringern. Bei den

vorgeschlagenen Massnahmen handle es sich ausschliesslich um lindernde Massnahmen, die den Eindruck erwecken würden, dass eine Person, die Zivildienst leistet, für die

Gewissenskonflikt bestraft werden müsse, obwohl sie diesen bereits mit dem Tatbeweis nachgewiesen habe. Das EKKJ bedaure, dass der erläuternde Bericht nur den Zivildienst als einen der Faktoren betrachte, welche die Grösse der Armee beeinflussen würden, aber keine anderen Wege erwähnt würden. Auch bedaure das EKKJ, dass die vorgeschlagenen Massnahmen, deren Auswirkungen sehr ungewiss seien, eine eingehendere Reflexion über die Grundlagen der Dienstpflicht und ihre Modalitäten ersetzen würden.

Die EMK lehnt die vorgesehenen Änderung des Zivildienstgesetzes ab. Sie sei überzeugt, dass man Zivildienst und Armee nicht gegeneinander ausspielen dürfe. Beide würden wichtige Aufgaben zugunsten der Zivilgesellschaft wahrnehmen. Ziel müsse sein, beide Institutionen je aus sich heraus so zu gestalten, dass die spezifischen Aufgaben erfüllt werden könnten. Werde der Zivildienst in seiner Attraktivität verschlechtert, erhöhe man damit noch nicht die Attraktivität der Armee. Die EMK befürchte, dass eine solche

«systemische Manipulation» letztlich der Armee und dem Zivildienst schade. Die drei

Berichte des Bundesrates über die Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst und der Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem würden zum Schluss kommen, dass der Zivildienst die Bestände der Armee nicht gefährde. Eine Einschränkung des Zivildienstes sei nicht nötig. Andere erhärtete Daten würde gemäss Wissen der EMK nicht vorliegen.

Frauen für den Frieden lehnt die vorgesehenen Änderungen des Zivildienstgesetzes ab. Die schon bestehende Ungleichbehandlung von Militärdienst und Zivildienst werde ohne Grund und unter dem Vorwand, den Armeebestand zu sichern, noch massiv verstärkt. Zudem bezweifelt Frauen für den Frieden, ob ein erschwerter Zugang zum Zivildienst automatisch zu einer Erhöhung des Personalbestandes der Armee führen werde.

GSoA lehnt die Revisionsvorlage vollumfänglich ab, da sie auf eine zusätzliche

Schlechterstellung der Zivildienst- gegenüber den Militärdienstleistenden abziele, um den Zivildienst möglichst unattraktiv zu machen. Dies widerspreche dem Grundgedanken des zivilen Ersatzdienstes. Weiter missachte die Vorlage die Probleme der Armee und versuche diese über den Zivildienst zu lösen. Ein gut funktionierendes System schlechter zu stellen, um die Fehler eines anderen zu kaschieren, bringe weder kurz- noch langfristige und schon gar nicht nachhaltige Lösungen mit sich. Insgesamt vier Berichte würden bestätigen, dass der Zivildienst die Bestände der Armee nicht gefährde. Die drei Probleme (hohe und stetige Zunahme der Zulassungen; hohe Abgänge nach bestandener Rekrutenschule; Wechsel von FachspezialistInnen) würden nicht auf neuen Erkenntnissen beruhen, sondern auf einer Neuinterpretation der selben Sachlage. Für die GSoA sei diese Neuinterpretation

offensichtlich politisch motiviert und gehe nicht auf eine sachliche, sicherheitspolitische Analyse zurück. Gesetzesänderungen mit rein reaktionären Motivationen seien aus

demokratiepolitischen und pragmatischen Gründen aber abzulehnen.

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