Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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SCI gibt an, dass die Massnahmen auf Abschreckung ausgerichtet seien, um die Zahl der Zivildienstleistenden zu verringern und so den Bestand der Armee nicht zu gefährden. Dies sei jedoch ein Trugschluss, dann werde vermehrt der Weg der Ausmusterung gewählt, um keinen Militärdienst leisten zu müssen. Die Massnahmen würden zu einem Rückschlag führen, statt den Zivildienst zu einer friedenssichernden Institution weiterzuentwickeln.
Zudem würden durch die geforderte Wartefrist wieder Häftlinge aus Gewissensgründen in Schweizer Gefängnissen sitzen, etwas, was das Schweizer Volk durch die Schaffung des zivilen Ersatzdienstes habe verhindern wollen. Die Massnahmen werden durch SCI zum grössten Teil abgelehnt.
Die AVOP gibt an, dass die Inanspruchnahme des Zivildienstes eine sehr verbreitete Praxis in den AVOP-Mitgliedsinstitutionen sei und die vorgeschlagenen Änderungen erhebliche Auswirkungen auf ihre Organisation haben würden. Eine drastische Verringerung der Zahl der Zivilisten würde zweifellos das Funktionieren der Institutionen erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus werde generell die vorgeschlagene Entwicklung bedauert, die darauf abziele, den Zivildienst an die Bedürfnisse der Armee zum Nachteil der Gesellschaft anzupassen. Die AVOP lehnt die Revision ab und fordert, die tatsächlichen Herausforderungen und die
bedauerlichen Folgen zu berücksichtigen, die sich daraus zwangsläufig ergeben würden.
HévivA und die im Verband zusammengeschlossenen Institutionen äussern ihre tiefe
Besorgnis und ihr Missverständnis über die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Der
Zivildienst funktioniere zur Zufriedenheit aller Beteiligten und die Notwendigkeit eines
Eingreifens erscheine nicht gerechtfertigt. Die vorgeschlagenen Massnahmen könnten die Probleme des Militärdienstes nicht lösen. Andererseits würden sie zu einer
Ungleichbehandlung der Dienstpflichtigen führen und ungewisse Folgen sowohl für die direkt betroffenen Personen, als auch für die Institutionen von HévivA haben. Deshalb werde die Stellungnahme von CIVIVA unterstützt.
In Bezugnahme auf die Erfahrungen, welche die Mitglieder der ANEMPA gemacht hätten, sei die ANEMPA überzeugt, dass der Zivildienst in seiner jetzigen Form perfekt funktioniere und von grossem sozialen Nutzen sei. Es sei politisch höchst fragwürdig, ein gut funktionierendes System zugunsten eines anderen zu verschlechtern. Probleme müssten dort gelöst werden, wo sie existieren. Der Zivildienst müsse sich an die Bedürfnisse der Gesellschaft und nicht an die der Armee anpassen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision stelle der Bundesrat unter dem Vorwand der Wahrung öffentlicher Interessen die Bedürfnisse der Armee über die der Zivilgesellschaft. Die ANEMPA lehnt jede Massnahme ab.
Gemäss CP stütze sich der Revisionsentwurf auf sieben Massnahmen, die sich
insbesondere an Personen richten würden, die versucht sein könnten, während oder nach Abschluss ihrer militärischen Ausbildung die Zulassung zum Zivildienst zu beantragen. CP befindet die Massnahmen als angemessen und zweckmässig. Man stelle aber fest, dass die Ausnahmen im Falle eines Assistenz- oder Aktivdienstes unlogisch seien. Vorbehaltlich der Bemerkung betreffend die Ausnahmen im Falle eines Assistenz- oder Aktivdienstes wird die vorgeschlagene Revision von CP unterstützt.
Chance Schweiz ist grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Massnahmen einverstanden,
verlangt jedoch, dass die Wirksamkeit nach drei Jahren überprüft werde. Bei den
vorgeschlagenen Massnahmen stünden die personelle Sicherung des Armeebestandes und die Verhinderung des Abganges von ausgebildetem (Fach)Personal im Vordergrund. Sie seien auf ihre diesbezügliche Wirksamkeit zu überprüfen. Gewisse Massnahmen würden wohl nur sehr wenige Gesuchsteller betreffen.
Die Jugendsession ist der Meinung, dass der Zivildienst im Vergleich zum Militärdienst bereits benachteiligt sei. Die Jugendsession habe stets die Gleichbehandlung der beiden Formen der Dienstpflicht gefordert. Sie lehne es folglich ab, die Hürden für die Wahl und Erfüllung des Zivildienstes noch weiter zu erhöhen.
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