Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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Zudem wird bemängelt, dass die Massnahme dazu führen könne, dass der international
anerkannte Faktor von zwei überschritten werde (EVP, GPS, SPS, CIVIVA, SAJV,
Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC und männer.ch). Gemäss EKKJ erscheint der möglicherweise resultierende Faktor als schwierig mit den in der internationalen Praxis festgelegten Grundsätzen vereinbar.
SPS, Amnesty und EMK befinden die Massnahme als völkerrechtswidrig.
SPS, SCI und EMK geben einen möglichen Abgang der Dienstpflichtigen über den
«blauen Weg» zu bedenken.
Die Jugendsession verwirft die Massnahme, da sie dem von der Jugendsession
geforderten Grundsatz der Gleichbehandlung widerspreche. Die Jugendsession habe bereits 1991 und 2013 ausdrücklich gefordert, dass Militär- und Zivildienst die gleiche Dauer haben solle.
Gemäss UR und NW sei die präzise quantitative Auswirkung dieser Massnahme völlig
offen und es seien konkret nur Angehöriger der Armee betroffen, welche die
Rekrutenschule sowie einen / zwei Wiederholungskurs(e) absolviert hätten, was nur bei einer geringen Anzahl der Zulassungen wirken würde.
4.3 Massnahme 2
Für eingeteilte Angehörige der Armee (RS bestanden) gilt eine Wartefrist von 12 Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung mit Pflicht, weiter Militärdienst zu leisten.
Die Massnahme wird von nachfolgenden Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt: ZH, FR, SO, AG, VS, SZ, LU, AI, BL, GL, OW, AR, TH, NE, GE, JU, SH, BE, ZG, TI, CVP,
FDP, SVP, EDU sgv, KOG ZH, AWM, LKMD, Pro Militia, RK MZF, SOG, SFV, SUOV,
VSWW, CP, VSN, Chance Schweiz und GIARDINO.
Gegen die Massnahme sprechen folgende Vernehmlassungsteilnehmende aus: UR, NW, SG, GR, BDP, EVP, glp, GPS, SPS, Städteverband, Amnesty, CENAC, CNSI, EKKJ,
EMK, Frauen für den Frieden, GSoA, H+, Insieme, INSOS, Pro Natura, SAJV, SEK, SFR, CIVIVA, HévivA, VSLCH, vahs, GNS, ANEMPA, AVOP, Jugendsession, Procap,
servicecitoyen.ch, männer.ch, Pro Infirmis, VFG, SCI und 119 Einsatzbetriebe.
Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden halten bezüglich Massnahme 2 folgende Argumente und Vorbehalte fest:
ZH bringt den Vorbehalt an, dass klarer nachgewiesen werden müsste, dass die
Gleichwertigkeit von Militärdienst und Zivildienst bessere Nachachtung verschafft werden könne.
SO, FR und RK MZF geben zu bedenken, dass die Massnahme mit einem beträchtlichen
Aufwand für die Armee verbunden sei und die Auswirkung der Massnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden könne.
TI merkt an, dass das Hauptziel dieser Neuerung nicht darin bestehen dürfe, die
Verwaltung der Dossiers zu verzögern.
AG befindet die Massnahme als positiv, mit einer «Verrechtlichung» der Wartefrist werde
diese legitimiert und Transparenz geschaffen.
VS befindet die Massnahme als gerechtfertigt.
Gegen Massnahme 2 wird geltend gemacht:
012-00001 \ COO.2101.112.7.173439 21/37